Serviceangebot zum Erwerb von Einweg-Schutzmasken in den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“

23.04.2020/Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“
Vor dem Hintergrund der ab Freitag, 24.04.2020, in Thüringen geltenden Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Einkaufen und bei der Nutzung von Bus & Bahn hat der Landkreis Gotha Einweg-Schutzmasken zur Bedeckung von Mund und Nase beschafft. Kreisangehörige Gemeinden bekommen damit die Möglichkeit diese Masken kostengünstig an die Einwohnerinnen und Einwohner abzugeben.
Die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ bieten dieses Serviceangebot nun in Abstimmung mit örtlichen Verkaufsstellen an. Es handelt sich hierbei ausdrücklich um ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Zur Erfüllung der in Thüringen geltenden Pflicht genügt auch bereits die Abdeckungen von Mund und Nase durch die Verwendung von einfachen Stofftüchern, Schals, Skimasken, Schlauchschals, selbstgenähten Schutzmasken oder vergleichbaren Möglichkeiten.
Für Kinder bis sechs Jahre gilt diese Pflicht nicht. Im öffentlichen Raum, etwa beim Spazierengehen, muss keine Maske getragen werden. Die Regelung gilt ab 24.04.2020 bis zunächst einschließlich zum 06.05.2020.
Für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft „Fahner Höhe“ sind die Einweg-Masken für 1,00€/Maske bei folgenden Verkaufsstellen zu den üblichen Öffnungszeiten erhältlich:


Gemeinde Dachwig:

tegut… Lädchen Dachwig Bahnhofstraße 9 99100 Dachwig

Gemeinde Döllstädt:

Hofladen der Döllstädter Obstgenossenschaft Allee 4 99100 Döllstädt
Bestellshop und Lottoannahme D. Weiß Breite Straße 12 99100 Döllstädt

Gemeinde Großfahnerund Gemeinde Gierstädt
mit den OT Gierstädt und Kleinfahner:

GUTKAUF Gierstädt Am Haferweg 1 99100 Gierstädt

Gemeinde Tonna mit den OT Burgtonna und Gräfentonna:

Apotheke Gräfentonna Markt 5 99958 Tonna

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