Gärtnereien, Floristikgeschäfte und Fahrradteileverkaufsstellen dürfen ab 31. März 2020 wieder öffnen
Mit einer Änderungs-Allgemeinverfügung, die am morgigen 31. März 2020 in Kraft tritt, passt der Landkreis Gotha seine Bestimmungen denen der jüngsten Eindämmungs-Maßnahmenverordnung des Landes Thüringen in zwei Detailfragen an. Danach können ab Dienstag Gärtnereien und Floristikgeschäfte wieder öffnen; auch Fahrradteileverkaufsstellen dürfen – unter Anwendung der Hygieneschutzmaßnahmen – ihrem Geschäft nachgehen.
Die Änderung ist auf der Website www.landkreis-gotha.de nachlesbar.