Mittwoch, Januar 22, 2025

Rat und Seelsorge am Telefon

In den Tagen des zwangsweisen Abstandhaltens zu anderen Menschen besteht auch abseits der Fragen rund um den Gesundheitsschutz erheblicher Kommunikationsbedarf. Dafür hat der Landkreis Gotha in Kooperation mit freien Trägern und der Kirche telefonische Anlaufpunkte eingerichtet.

Für die allgemeine Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung stehen die Diakonie und die Sunshinehouse gGmbH im Auftrag des Landkreises Gotha bereit. Die Beratungsstellen sind – auch außerhalb der Corona-Krise – unter der 03621 305840 bzw. der 03621 219622 erreichbar.

Da derzeit auch Kirchen und Gebetsräume für gemeinsame Andachten geschlossen bleiben müssen, bietet auf Anregung des Landrates Onno Eckert der Kirchenkreis Gotha unter Federführung des Superintenden Friedemann Witting wochentags von 9 bis 17 Uhr ein telefonisches Gesprächsangebot mit seelsorgerisch-theologischem Schwerpunkt unter der 03621 214-987 an. Der kostenfreie Service beginnt ab Freitag, 27. März.

Der Landrat dankt den Beteiligten für deren Bereitschaft: „Es ist ein gutes Signal für unsere Gesellschaft, das man an ganz vielen Stellen wahrnehmen kann: Den Menschen sind ihre Nächsten nicht egal, sie wollen solidarisch zusammenstehen. Unser Sozialgefüge funktioniert doch offensichtlich besser, als manches Mal behauptet wird“, so Eckert.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.