Gaststätten nur noch bis 18 Uhr geöffnet
Die Aktualisierung der Allgemeinverfügung zum Kontaktverbot beinhaltet nun auch die Regulierung der Öffnungszeiten von Gaststätten: Gaststätten dürfen nur noch von 6 bis 18 Uhr geöffnet werden. Zudem müssen die Plätze so angeordnet werden, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Tischen gewährleistet ist. Die Allgemeinverfügung ist im Detail unter www.landkreis-gotha.de nachzulesen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Kommt zur Vernunft und schliesst im Landkreis die Friseursalons.
Wir können leider nicht auf Abstand arbeiten und keiner von uns weiss wo sich die Kunden viell noch vor kurzem aufgehalten haben.