Montag, November 25, 2024
NachrichtenStadt Gotha

Einschränkungen durch das Coronavirus im Bereich des Garten-, Park- und Friedhofsamtes

Bild von Tumisu auf Pixabay

Die Stadtverwaltung Gotha informiert zu aktuellen Änderungen durch das Coronavirus im Zuständigkeitsbereich des Garten-, Park- und Friedhofsamtes.

Beisetzungen und Aufbahrungen
Die Stadtverwaltung Gotha hat aufgrund der aktuellen Situation hinsichtlich des Coronavirus die Auflagen gemäß der Anordnung des Landkreises Gotha zu erfüllen. Bis auf Weiteres werden deshalb keine Trauerfeiern auf den Gothaer Friedhöfen mehr durchgeführt. Es finden ab sofort nur noch Beisetzungen am Grab statt, die auf den engsten Familienkreis mit maximal zehn Personen zu beschränken sind. Entsprechend der Anordnung sind unter anderem Teilnehmer mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung sowie mit jeglichen Erkältungssymptomen ausgeschlossen. Weiterhin müssen die Teilnehmer schriftlich eine Erklärung abgeben, dass sie sich in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet gemäß der Definition des Robert-Koch-Instituts aufgehalten und keinen Kontakt zu rückkehrenden oder infizierten Personen gehabt haben. Hierzu wird von den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung eine entsprechende Liste vorbereitet. Außerdem finden bis auf Weiteres keine Aufbahrungen mehr statt.

Spiel- und Bolzplätze
Aufgrund der aktuellen Pandemielage sind alle öffentlichen Spiel- und Bolzplätze der Stadt Gotha bis auf Weiteres geschlossen.

Die Stadtverwaltung Gotha bedankt sich für das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.

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