28. und 29. Februar – zwei angesagte Partys – The Londoner, Gotha

Anzeige

Rock-Klassiker zur Oldie-Rock-Kiste

Ein paar gute Gespräche, Musik aus den alten Zeiten und ein frisch gezapftes Bier versprechen die Veranstalter zur Oldie-Rock-Kiste am Freitag, 28. Februar 2020 im Pub The Londoner (Parkstraße 15, 99867 Gotha). DJ René Willing legt ab 20.30 Uhr die Musik aus den 1960er, 1970er und 1980er auf. Da wird sicher der ein oder andere auf der Tanzfläche abrocken. Der DJ holt an diesem Abend die alten Hits aus der Klamottenkiste und nimmt die Gäste mit auf eine Reise in die Hochzeit der Diskos. Der Eintritt kostet 7 Euro und ist inkl. eines kleinen Glases Bier oder eines kleinen Softgetränks!

Sounds von Depeche Mode 

Sie sind Legenden. Ein ganzes Zeitalter waren sie die Szene-Musiker: Depeche Mode. Wer sie einmal liebte, liebt sie noch heute. Am Samstag, 29. Februar lädt daher die Thüringer Band „Time to Change” zur D.M.-Party ins The Londoner (Parkstraße 15, 99867 Gotha). Auf der Bühne werden live die bekanntesten und beliebtesten Depeche Mode-Hits der 1980er Jahre gecovert. Die Songs sind im typischen Stil von „Time to Change“ arrangiert, extrem tanzbar, elektrisierend und klangvoll. Für einen guten Mix sorgen neben den gecoverten Songs auch eigene, charateristische Synthi-Pop- und Wave-Songs. Los geht’s 20 Uhr. Der Eintritt kostet 10 Euro an der Abendkasse.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.