Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Kontrollen „Licht-Test“

Gotha (ots)

Am 22.10.2019 führte die Thüringer Polizei unter dem Motto „Autolichttag“ eine konzentrierte thüringenweite Polizeiaktion im Rahmen der alljährlichen im Oktober bundesweit stattfindenden Verkehrssicherheitsaktion „Licht-Test“ durch. In den Bereichen der Polizeiinspektionen Arnstadt-Ilmenau und Eisenach sowie des Inspektionsdienstes Gotha fanden mehrere stationäre und mobile Verkehrskontrollen statt. Dabei wurden 367 Fahrzeuge kontrolliert und 13 Beleuchtungsmängel festgestellt. Zudem konnten 57 weitere Verstöße festgestellt und geahndet werden, darunter zehn Überschreitungen des Termins zur Hauptuntersuchung, eine mangelhafte Bereifung, drei Anzeigen wegen Fahren unter Betäubungsmitteleinfluss und 17 sonstige Verkehrsordnungswidrigkeiten, zum Beispiel nicht angelegter Sicherheitsgurt und das Nichtmitführen von Dokumenten. Weiterhin wurden an den Kontrollstellen Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Hierbei wurden 26 Verstöße registriert. (as)

Rückfragen bitte an:

Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gotha
Telefon: 03621/781503
E-Mail: presse.lpigth@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.