Montag, November 25, 2024
Stadt Gotha

Stadtverwaltung nimmt im Zuge der Sanierung des Hauptmarktes Parkscheinautomaten außer Betrieb

Im Zuge der Sanierung des Hauptmarktes in Gotha wird die Stadtverwaltung in einigen Bereichen des direkten Umfeldes auf die Erhebung von Parkgebühren verzichten und Besuchern die Möglichkeit geben, kostenfrei für zwei Stunden in nachfolgend aufgeführten Bereichen zu parken. Bewohner können mit den entsprechenden Parkausweisen ebenfalls diese Flächen nutzen.

Siebleber Straße
Bewohner mit Parkausweis Nr. 101,102,103,104 frei

Ekhofplatz (zw. Siebleber Straße und Friedrichstraße)
Bewohner mit Parkausweis Nr. 102 frei
Kurzzeitparken 2 h mit Parkscheibe

Lucas-Cranach-Straße
Bewohner mit Parkausweis Nr. 101,102,103,104 frei
Kurzzeitparken 2 h mit Parkscheibe

Hauptmarkt (zw. Haus-Nr. 17a bis Schlossberg)
Bewohner mit Parkausweis Nr. 101,102,103,104 frei
Kurzzeitparken 2 h mit Parkscheibe

Augustinerstraße
Bewohner mit Parkausweis Nr. 101,102,103,104 frei
Kurzzeitparken 2 h mit Parkscheibe

Klosterplatz (zw. Salzengasse u. Hützelsgasse)
Bewohner mit Parkausweis Nr. 101,102,103,104 frei
Kurzzeitparken 2 h mit Parkscheibe

Blumenbachstraße (zw. Hützelsgasse u. Fritzelsgasse)
Bewohner mit Parkausweis Nr. 101,102,103,104 frei
Kurzzeitparken 2 h mit Parkscheibe.

Die Parkscheinautomaten in oben aufgeführten Straßen werden zum 07.10.2019 außer Kraft gesetzt. Wir bitten die Verkehrsteilnehmer um Beachtung der geänderten Verkehrsbeschilderung.

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