Freitag, November 29, 2024

Verdienste im Kreis Gotha und im Unstrut-Hainich-Kreis haben noch Luft nach oben

„Neben einem positiven Arbeitsumfeld und familienorientierte Personalpolitik ist das Einkommen noch immer ein wichtiges Entscheidungskriterium für Fachkräfte bei der Auswahl ihres Arbeitgebers. Ein Blick auf die aktuelle Entgeltstatistik zeigt, dass die Unternehmen im Landkreis Gotha und im Unstrut-Hainich-Kreis noch Luft nach oben haben. In beiden Landkreisen liegt die Bezahlung von Vollzeitbeschäftigten unter dem Thüringer Durchschnitt“, betont Ina Benad, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Gotha.

Die Einkommen in Thüringen bei sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten lag 2018 bei 2.553 Euro pro Monat. Damit nahm Thüringen den vorletzten Platz ein. Weniger verdienen nur die Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern. Positiv festzustellen ist, dass die Einkommen von 2014 zu 2018 in Thüringen um 14 Prozent gestiegen sind.

Im Landkreis Gotha lag das Einkommen der Vollzeitbeschäftigten mit 2.533 Euro nur leicht unter dem Thüringer Durchschnitt. Im Vergleich zu 2014 haben sich die Verdienste im Landkreis Gotha damit um 13,6 Prozent erhöht.
Im Unstrut-Hainich-Kreis verdienen Vollzeitbeschäftigte durchschnittlich 2.343 Euro. Dies liegt trotz einer Steigerung von 2014 zu 2018 von 14,6 Prozent noch immer deutlich unter dem Landesdurchschnitt.

Neben dem Arbeitsort entscheidet auch die Qualifikation über die Entlohnung. So verdienen Beschäftigte ohne Berufsabschluss im Kreis Gotha monatlich 1.759 Euro, mit Berufsabschluss 2.523 Euro und mit akademischen Abschluss 3.945 Euro. Im Unstrut-Hainich-Kreis ist das Bild ähnlich. Hier erhalten Beschäftigte ohne Berufsabschluss 1.739 Euro, mit Berufsabschluss 2.523 Euro und Akademiker 3.818 Euro. „Wenn man sich diese Zahlen vor Augen führt, so wird deutlich, dass die Berufsausbildung nicht nur für die künftige Tätigkeit, sondern auch für das Einkommen wichtig ist. Daher sind wir bestrebt, dass jeder Jugendliche und jeder Arbeitslose eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen kann. Wo dies nicht der Fall ist, bietet das Qualifizierungschancengesetz die Möglichkeit einen Berufsabschluss nachzuholen. Hierbei unterstützen wir die Betroffenen sowohl mit Beratung als auch finanziell“, sagte Ina Benad.

„Die Einkommensstatistik zeigt zwar die positive Entwicklung der Einkommen in den vergangenen Jahren und den Einfluss des Mindestlohns. Dennoch bleibt festzustellen, dass trotz höherer Entlohnung die Beschäftigte im Landkreis Gotha und im Unstrut-Hainich-Kreis weniger verdienen als in angrenzenden Kreisen und kreisfreien Städten. Daher pendeln viele Fach- und Führungskräfte zur Arbeit in andere Regionen aus. Damit diese Fachkräfte im eigenen Landkreis arbeiten, ist eine Anpassung der Löhne erforderlich“, betonte Ina Benad.

In den Städten Erfurt, Eisenach, Weimar aber auch im Ilmkreis sowie im Wartburgkreis liegen die Einkommen über denen des Unstrut-Hainich-Kreises und des Landkreises Gotha.

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