Montag, November 25, 2024
Stadt Gotha

Erhebung von Ausgleichsbeiträgen im Sanierungsgebiet

Seit 1991 besteht das Sanierungsgebiet „Altstadt Gotha“. 2004 wurde es noch um die Gebiete des Mohrenquartiers, der Friedrichstraße und den Bahnhof mit seinem Umfeld ergänzt. Ziel der Ausweisung war es, auf der Grundlage von Vorbereitenden Untersuchungen städtebauliche Missstände durch gezielte Baumaßnahmen zu beseitigen. Dazu zählt das Sanieren von Gebäuden und die Aufwertung der dazugehörigen Freiflächen, das Instandsetzen öffentlicher Straßen und Plätze einschließlich der technischen Infrastruktur, die Aktivierung von ungenutzten Grundstücken und Neubebauung dieser, die Wiederbelebung großer leer stehender Gebäude mit neuen Nutzungen z. B. im Bereich Kultur, Wissenschaft und Sport. In der historischen Altstadt ist der größte Teil der Maßnahmen abgeschlossen. Die denkmalgerechte Instandsetzung des Hauptmarktes ab Oktober 2019 bildet den krönenden Abschluss im öffentlichen Raum. Die letzten Lücken in der Siebleber Straße, Gutenbergstraße und Margarethenstraße schließen sich in den nächsten drei bis fünf Jahren. Damit sind in der historischen Altstadt die gesetzten Ziele fast vollständig umgesetzt. Danach wird das Hauptaugenmerk auf das Mohren- und das Bahnhofsquartier zu richten sein. Hier gibt es noch viel Entwicklungspotential und einiges zu tun.

Die vielen Bauprojekte sind mit großem privaten Engagement und intensiver Zusammenarbeit zwischen Stadt und einer Vielzahl von Partnern umgesetzt worden. Eine umfassende finanzielle Unterstützung durch Bund und Land war zur Bewältigung dieser Aufgaben erforderlich. Ca. 82 Millionen € erhielt die Stadt Gotha aus unterschiedlichen Förderpro-grammen vorrangig für die historische Altstadt und ausgewählte Projekte im unmittelbaren Randbereich. Interessierte können sich darüber in der Broschüre „Gotha – 25 Jahre Städtebauförderung“ informieren.

Ein Abschluss des Sanierungsgebietes ist derzeit für die historische Altstadt 2026 und für die Erweiterungen 2031 geplant. Damit verbunden ist die gesetzlich geregelte Zahlung von Ausgleichsbeträgen gemäß § 154 BauGB. Dies betrifft alle Eigentümer von Grundstücken im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet. Die Stadt Gotha hat bereits mehrfach in Gesprächen, bei der Abwicklung von Rechtsvorgängen wie z. B. Kaufverträgen, Grundschuldeintragungen oder Grundstücks-teilungen, in Bürgerversammlungen oder in Form von Presseinformationen auf das Thema aufmerksam gemacht und informiert.

Durch die Stadt Gotha werden in Kürze alle Eigentümer im Sanierungsgebiet noch einmal schriftlich über den Sachverhalt informiert. Außerdem erhalten sie das Angebot der vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages. Das Schreiben informiert auch bereits vorab über die zu erwartende Höhe des Ausgleichsbetrages. Durch die vorzeitige Zahlung ergeben sich verschiedene Vorteile für die Eigentümer. Zum Beispiel ist der zu zahlende Betrag zum jetzigen Zeitpunkt geringer als zum Abschluss der Sanierung, da zeitlich abgestuft ein Nachlass gewährt wird. Außerdem können die eingenommenen Mittel bis zur Aufhebung des Sanierungsgebietes durch die Stadt noch in erforderliche Baumaßnahmen im Gebiet investiert werden.

Haben Sie als Eigentümer bereits jetzt Anfragen zu diesem Thema, dann können Sie sich persönlich im Stadtplanungsamt der Stadt Gotha oder telefonisch unter 03621/22613 an Frau Ernst wenden. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich dienstags von 12.00 – 17.00 Uhr und freitags von 10.00 – 13.00 Uhr im Informationsbüro der Stadt Gotha in der Schwabhäuser Str. 21 zu informieren.

Bisher haben ca. 15% aller Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet die Ausgleichsbeträge mittels Vereinbarung abgelöst. Die Stadt Gotha hofft, dass viele Eigentümer diese Möglichkeit jetzt nutzen.

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