Doch die Bürgerinitiative „WIR SIND EMLEBEN“ wird von der Gemeinde ignoriert
Emleben, 30.01.2019 – Am vergangenen Dienstag hat der Emleber Gemeinderat in öffentlicher Sitzung das Zustandekommen des Bürgerbegehrens zum Erhalt der Eigenständigkeit Emlebens beschlossen. Bereits im März wird das Verfahren voraussichtlich in einem Bürgerentscheid gipfeln.
Schon vor Eröffnung der Gemeinderatssitzung um 19:30 Uhr war das Interesse der Emleber Bürgerinnen und Bürger unübersehbar. Der Clubraum der Alten Schule am Kirchplatz in Emleben war bis auf den letzten Platz gefüllt und alle anwesenden Gäste warteten gespannt auf die Tagesordnungspunkte 5 und 6 der Sitzung. Dort standen der Beschluss über das Zustandekommen sowie die abschließende Behandlung des Bürgerbegehrens auf dem Programm.
Am Wochenende zuvor informierte das „WIR SIND EMLEBEN“-Team mit einem Brief an alle Emleber Bürgerinnen und Bürger über diese entscheidende Sitzung. Doch wer einen offenen und transparenten Austausch von Argumenten und Standpunkten erwartete, wurde enttäuscht.
Zu Beginn der Sitzung fragte Annett Greiner als Antragstellerin des Bürgerbegehrens die sitzungsleitende Emleber Bürgermeisterin nach der Wahrnehmung ihres Rederechts zu den Tagesordnungspunkten zum Bürgerbegehren. Dieses Rederecht wird in § 3 Abs. 3 des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG) garantiert. Die Bürgermeisterin untersagte jedoch im Beisein des Vorsitzenden der Verwaltungsgemeinschaft Apfelstädtaue einen kurzen Redebeitrag zu den Zielen und Hintergründen des Bürgerbegehrens.
„Wir wollen durch unser Bürgerbegehren offen und sachlich über die Zukunft Emlebens diskutieren. Heute wurde uns, den über 300 Unterstützern und allen Anwesenden deutlich signalisiert, dass dies von den Gemeindeverantwortlichen nicht gewünscht ist. So trägt man nur zur Spaltung unseres Ortes bei.“, fasste Annett Greiner unmittelbar nach der Sitzung die Abweisung ihres Redebeitrags zusammen und ergänzt: „Gekrönt wurde das Ganze beim Tagesordnungspunkt 7 zu den Anfragen der Bürger. Hier hat die Bürgermeisterin von vornherein sämtliche Fragen zum Bürgerbegehren abgewiesen.“
Neben den nun noch offenen Fragen sowie den fehlenden Argumenten und Hintergrundinformationen ergaben sich aber doch auch neue Umstände für den bevorstehenden Bürgerentscheid. Der Gemeinderat machte nämlich mit einem mehrheitlich gefassten Beschluss von seiner Möglichkeit Gebrauch, einen Alternativvorschlag beim Bürgerentscheid zur Abstimmung zu stellen (§ 18 Abs. 3 ThürEBBG). Ergänzend muss deshalb zusätzlich noch eine Stichfrage nach § 18 Abs. 7 ThürEBBG zur Abstimmung gestellt werden.
„Es ist schade, dass der Gemeinderat unsere einfach verständliche Frage für den Bürgerentscheid bewusst mit einem Alternativvorschlag verkompliziert hat. Unser Interesse an einer sachlichen und offene Diskussion über die Argumente für und gegen einen Beitritt zur Landgemeinde Georgenthal besteht aber weiterhin. Unser Begehren wurde nicht für persönliche Angriffe oder zum Verursachen von Unruhe initiiert. Wir haben auch nichts gegen die anderen Gemeinden in der Verwaltungsgemeinschaft „Apfelstädtaue“ oder die Gemeinde Leinatal. Für uns ist einfach nicht nachvollziehbar, warum die Gemeinde sich aktuell ohne Druck freiwillig auflösen möchte. Deshalb werben wir für den Erhalt der Eigenständigkeit Emlebens.“, stellt Annett Greiner im Hinblick auf die Ergebnisse der Gemeinderatssitzung fest.
Den genauen Abstimmungstermin für den Bürgerentscheid setzt nun die Kommunalaufsicht des Landkreises Gotha fest. Gemäß den gesetzlichen Regelungen muss die Gemeinde spätestens 22 Tage vor der Abstimmung allen Stimmberechtigten Informationsmaterial über den Bürgerentscheid zukommen zu lassen. Darin finden sich dann die zusammenfassenden Stellungnahmen der Antragsteller und des Gemeinderats.
Der Bürgerentscheid: Aus einer einfachen Frage wird eine komplexe Abstimmung
Durch die zusätzlichen Gemeinderatsbeschlüsse werden zu Bürgerentscheid folgende drei Fragen auf einmal gestellt:
1.) Soll die Gemeinde Emleben eigenständig bleiben?
2.) Soll die Gemeinde Emleben gemäß Gemeinderatsbeschluss Nr. 51/18 und dem Antrag auf Neugliederung vom 30.10.2018 mit den Gemeinden Georgenthal, Hohenkirchen, Leinatal und Petriroda die Landgemeinde „Georgenthal“ bilden?
3.) Falls der Bürgerentscheid und der Alternativvorschlag jeweils die Mehrheit der gültigen Stimmen auf sich vereinigt und sofern die Mehrheit jeweils mindestens 20% der Wahlberechtigten beträgt, wird folgende Stichfrage gestellt: Welche Entscheidung soll dann gelten? Die Gemeinde Emleben bleibt eigenständig.
oder
Die Gemeinde Emleben bildet zusammen mit den Gemeinden Georgenthal , Hohenkirchen, Leinatal und Petriroda die Landgemeinde Georgenthal.
Die Bürgerinitiative „WIR SIND EMLEBEN“ wird in den kommenden Wochen versuchen alle Stimmberechtigten einfachverständlich darüber zu informieren, wie man für den Erhalt der Eigenständigkeit Emlebens abstimmen kann.
Laufende Informationen und Updates zu den Argumenten von „WIR SIND EMLEBEN“ und dem Stand des Verfahrens finden Sie auch auf Facebook unter: www.facebook.com/wir.sind.emleben
Pressemitteilung Bürgerinitiative „WIR SIND EMLEBEN“