Samstag, November 23, 2024
Sport

Ronny Schönau ist wieder BiG!

Es gibt freudige Kunde vom Akquisemarkt der Trainer für BiG. Dem Gothaer Basketballverein ist es gelungen, einen alten Bekannten, Ronny Schönau, zu BiG zu holen.

Heute trafen sich Peter Krautwald als Leiter Sport und Organisation sowie der Vizepräsident Andy Dittmar mit Ronny Schönau in Erfurt, um einen Arbeitsvertrag als auch erste organisatorische Absprachen zu fixieren. Das Resultat: Ronny Schönau hat einen Arbeitsvertrag ab dem 01.02.2019 unterschrieben. Darüber freuen sich Dittmar, Krautwald und die gesamte BiG-familie, die Ronny herzlich willkommenheißen.

Als seiner Zeit noch aktiver BiG-Spieler übernahm er 2004 seine erste Trainertätigkeit im Juniorenbereich von Basketball in Gotha e. V. und wurde auch Assistenztrainer vom Nachwuchs in der Mitteldeutschen Auswahl. Ab 2006, nach seiner aktiven Zeit als Spieler, behielt er das Engagement in der Auswahl bei und wurde ebenfalls Assistenztrainer der BiG-Mannschaft in der 1. Regionalliga. Später verschlug es ihn nach Dresden und Bremerhaven, bis Schönau 2012 bei den Rockets in der 2. Basketball-Bundesliga ProA als Co-Coach auf der Trainerbank Platz nahm. Von 2013 bis -15 war er als Jugendtrainer der Rockets tätig. Nach einem Engagement in Erfurt kommt er nun mit knapp 15 Jahren Trainererfahrung im Nachwuchsbereich zurück zu Basketball in Gotha.

Ronny Schönau wird im ersten Schritt die U10, U14-2 und die U19/Oberliga Herren sowie Schul-AGs begleiten und übernehmen.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.