Günthersleber Str., Döbelstr., Dr.-Troch-Str./Harjesstr., Burgfreiheit, Helenenstr., Einrichtung 30er Zone
Straßenverbreiterung Günthersleber Straße
Ab Montag, dem 19. November 2018, bis voraussichtlich Ende November 2018 wird die Günthersleber Straße zwischen dem Kreis Am Luftschiffhafen und Siebleber Weg für den Fahrzeugverkehr komplett gesperrt. Grund hierfür ist die Verbreiterung der Straße. Der Umleitungsverkehr stadtauswärts in Richtung Günthersleben wird ab dem Kreisel Am Luftschiffhafen über Am Luftschiffhafen, Schlegelstraße, Siebleber Weg geführt und stadteinwärts in umgekehrter Reihenfolge.
Neubau Schacht und Straßeneinläufe Döbelstraße
Ab Montag, dem 19. November 2018, bis voraussichtlich Ende November 2018 wird die Döbelstraße zwischen Schäferstraße und Gayerstraße für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Grund der Sperrung ist der Neubau eines Schachtes und Straßeneinläufe. In diesem Zusammenhang werden Einschränkungen im ruhenden Verkehr erforderlich. Es erfolgt keine ausgeschilderte Umleitung.
Revision an Lichtsignalanlage Dr.-Troch-Straße/Harjesstraße
Am Samstag, dem 17. November 2018, wird an der Lichtsignalanlage
Dr.-Troch-Straße/Harjesstraße eine Revision durchgeführt. In diesem Zusammenhang kommt es zeitweise zur Abschaltung der Lichtsignalanlage.
Kranstellung Burgfreiheit
Im Zeitraum von Montag, dem 19. November 2018, bis voraussichtlich 19. Dezember 2018, kommt es in der Burgfreiheit in Höhe der Hausnummer 7-9 zur halbseitigen Sperrung der Fahrbahn und Sperrung des Gehweges auf Grund einer Kranstellung.
Herstellung Hausanschluß Gas und Fernwärme Helenenstraße
Ab Mittwoch, den 21. November 2018, bis voraussichtlich Ende November 2018 wird die Helenenstraße in Höhe der Hausnummer 1 halbseitig für den Fahrzeugverkehr gesperrt. In diesem Zusammenhang machen sich Einschränkungen im ruhenden Verkehr erforderlich.
Einrichtung 30er Zone
In der Cosmarstraße, Schelihastraße, Am Tivoli, Leesenstraße und Kreuzstraße wurde eine 30er Zone eingerichtet. Dies führt zu einer Vorfahrtsänderung innerhalb dieses Quartiers. Hier ist zu beachten, dass die Regel rechts vor links greift. Wir bitten die Fahrzeugführer um erhöhte Aufmerksamkeit.