A9 bei Triptis: Tödlicher Unfall am Morgen – Autobahn gesperrt

Bildnachweis: iStock.com/ Cineberg
Anzeige

Triptis (ots/red.)
Bei einem schweren Verkehrsunfall auf der A9 bei Triptis ist am frühen Donnerstagmorgen eine Frau ums Leben gekommen. Die Autobahn wurde in Fahrtrichtung Berlin voll gesperrt.

Nach Angaben der Polizei blieb ein Schwerlasttransport zwischen den Anschlussstellen Dittersdorf und Triptis aufgrund eines technischen Defekts auf dem Standstreifen und rechten Fahrstreifen stehen. Ein nachfolgender Sattelzug kollidierte in der Folge mit einem Absicherungsfahrzeug.

Dabei wurde die 37-jährige Beifahrerin des Absicherungsfahrzeugs tödlich verletzt. Der 25-jährige Unfallverursacher sowie der Fahrer des Absicherungsfahrzeugs wurden verletzt.

Ein Rettungshubschrauber kam zum Einsatz. Die Richtungsfahrbahn Berlin blieb über Stunden voll gesperrt. Es bildete sich ein Rückstau von bis zu vier Kilometern.

Der Verkehr wurde an der Anschlussstelle Dittersdorf abgeleitet, wodurch es auch auf den Umleitungsstrecken zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kam.

Für die Bergung des Schwerlasttransportes wurden Spezialkräne eingesetzt. Die Arbeiten dauern mehrere Stunden an.

👉 Weitere Blaulichtmeldungen und Polizeiberichte aus Gotha und Umgebung finden Sie auf Gotha-Aktuell – Blaulichtmeldungen.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.