Gotha: Frühlingsflor in der Herzoglichen Orangerie

Gärtner in der Herzoglichen Orangerie Gotha beim Ausstellen der Blumen nach Pflanzplan, Foto: STSG, Jens Scheffler
Anzeige

In der Herzoglichen Orangerie Gotha startet das Parkpflegeteam der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten die Gartensaison. Über 8.000 Frühjahrsblumen pflanzen die Gärtnerinnen und Gärtner in die Beete des Orangerieparterres. Primeln, Tausendschönchen, Stiefmütterchen und Vergissmeinnicht ergänzen die bereits im Herbst gesteckten rund 6.000 Blumenzwiebeln.

Jedes Jahr wird für die Schmuckbeete der Orangerie eine Wechselflorbepflanzung nach Vorlagen aus der Zeit um 1900 angelegt. Der Pflanzplan mit Auswahl der Sorten und Farben wird im vorausgehenden Herbst erstellt und variiert in jedem Jahr. Die aktuelle Frühjahrsbepflanzung erreicht ihren farbenfrohen Höhepunkt im April und Mai, wenn die Tulpen, Narzissen und Kaiserkronen in voller Pracht erblühen. Anfang Juni folgt dann die Sommerbepflanzung. 

Blumenbeete gab es im Orangeriegarten erst seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. In der Geschichte wurde bei der Gestaltung immer wieder auf Stilelemente des Barock zurückgegriffen.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.