Übungen der Bundeswehr im Landkreis Gotha
Vom 23. bis 26. März absolvieren 25 Soldat:innen eine Übung mit Wetterballons. Sie werden dabei von fünf Radfahrzeugen begleitet. Zudem kommen etwa 150 Wetterballons und 300 Wettersondenballons zum Einsatz. Die Grenzen des Übungsraumes liegen zwischen dem Standortübungsplatz Ohrdruf, Döllstädt und Sonneborn.
Die vorgesehene Ausbildung und Bewegung der Truppen ist besonders durch Jagdberechtigte für o. g. Gebiet zu beachten. Tarnmaterial wird benötigt. Die Bevölkerung wird aufgefordert, sich von Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten.
Für Rück- oder Anfragen von Bürgern stehen die Gemeinden, das Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, Tel. 03621 214 530, im Landratsamt Gotha oder das Landeskommando Thüringen unter der Rufnummer 0361 432 1776 oder -1775 zur Verfügung.
Zur Schadensregulierung bei evtl. entstandenen Übungsschäden wenden sich Betroffene bitte an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenz-zentrum Baumanagement Strausberg, Referat K 4, Prötzeler Chaussee 25, 15344 Strausberg, Tel.: 03341 58 3141,
E-Mail: BAIUDBwKompZBauMgmtSRBK4@bundeswehr.org.
Ersatz für Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der betreffenden Übung geltend zu machen. Antrags-formulare hierfür sind beim Landratsamt Gotha im Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst erhältlich.
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Orientierungsmarsch
Am 24. März absolvieren 60 Soldat:innen einen Orientierungsmarsch bei Tag. Sie werden dabei von vier Radfahrzeugen zur Marschüberwachung und vier Achtsitzern begleitet. Die Grenzen des Übungsraumes liegen zwischen Bad Tabarz, Petriroda, Ohrdruf und dem Oberen Pirschhauskopf. Ballungsraum der Übung ist im Thüringer Wald zwischen Finsterbergen und Friedrichroda.
Die vorgesehene Ausbildung und Bewegung der Truppen ist besonders durch Jagdberechtigte für o. g. Gebiet zu beachten. Tarnmaterial wird benötigt. Die Bevölkerung wird aufgefordert, sich von Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten.
Für Rück- oder Anfragen von Bürgern stehen die Gemeinden, das Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, Tel. 03621 214 530, im Landratsamt Gotha oder das Landeskommando Thüringen unter der Rufnummer 0361 432 1776 oder -1775 zur Verfügung.
Zur Schadensregulierung bei evtl. entstandenen Übungsschäden wenden sich Betroffene bitte an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenz-zentrum Baumanagement Strausberg, Referat K 4, Prötzeler Chaussee 25, 15344 Strausberg, Tel.: 03341 58 3141,
E-Mail: BAIUDBwKompZBauMgmtSRBK4@bundeswehr.org.
Ersatz für Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der betreffenden Übung geltend zu machen. Antrags-formulare hierfür sind beim Landratsamt Gotha im Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst erhältlich.
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Orientierungsmarsch bei Nacht
In der Nacht vom 25. auf den 26. März absolvieren 60 Soldat:innen einen Orientierungsmarsch bei Nacht. Sie werden dabei von vier Radfahrzeugen zur Marschüberwachung und vier Achtsitzern begleitet. Die Grenzen des Übungsraumes liegen zwischen Bad Tabarz, Petriroda, Ohrdruf und dem Oberen Pirschhauskopf. Ballungsraum der Übung ist im Thüringer Wald zwischen Finsterbergen und Friedrichroda.
Die vorgesehene Ausbildung und Bewegung der Truppen ist besonders durch Jagdberechtigte für o. g. Gebiet zu beachten. Tarnmaterial wird benötigt. Die Bevölkerung wird aufgefordert, sich von Einrichtungen der übenden Truppen fernzuhalten.
Für Rück- oder Anfragen von Bürgern stehen die Gemeinden, das Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, Tel. 03621 214 530, im Landratsamt Gotha oder das Landeskommando Thüringen unter der Rufnummer 0361 432 1776 oder -1775 zur Verfügung.
Zur Schadensregulierung bei evtl. entstandenen Übungsschäden wenden sich Betroffene bitte an das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr – Kompetenz-zentrum Baumanagement Strausberg, Referat K 4, Prötzeler Chaussee 25, 15344 Strausberg, Tel.: 03341 58 3141,
E-Mail: BAIUDBwKompZBauMgmtSRBK4@bundeswehr.org.
Ersatz für Übungsschäden ist möglichst innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der betreffenden Übung geltend zu machen. Antrags-formulare hierfür sind beim Landratsamt Gotha im Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst erhältlich.



