Stadtverwaltung an 18 Objekten im Subbotnik-Einsatz

Foto: schuetz-mediendesign / Pixabay
Anzeige

Über 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an umfangreicher Verschönerungsaktion beteiligt

Am Mittwoch, dem 11. März 2026, sind rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, von 8 bis 15 Uhr, im „Subbotnik-Einsatz“. Das Garten-, Park- und Friedhofsamt hat dazu 18 Objekte ausgewählt, den Einsatz vorbereitet und wird ihn betreuen.

Neben neun Routen über den Seeberg, den Krahnberg und durch den „Stadtpark-West“ (Arnoldigarten) sind die Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter an folgenden Objekten zwischen 8 und 15 Uhr anzutreffen:

·       Tierpark Gotha                                                Töpfleber Weg 2

·       Spielplatz Seeberg-Sternwarte                   Florschützstraße

·       Bürgerpark                                                        Rudloffstraße

·       Flutgraben                                          ab Garagenkomplex in der Enckestraße

·       Spielplatz Moßlerstaße                                Moßlerstaße / Lenaustraße

·       Spielplatz Gabelsberger Straße                  Gabelsberger Straße / Ostraße

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.