Thüringen und Rheinland-Pfalz bringen Entschließungsantrag zur sachgerechten Nutzung des Pflegebudgets in den Bundesrat ein
In der morgigen Sitzung des Bundesrates (6. März 2026) wird der Freistaat Thüringen gemeinsam mit Rheinland-Pfalz einen Entschließungsantrag mit dem Titel „Pflegebudget sachgerecht nutzen, Anreize zum Qualifikationsmissbrauch vermeiden“ einbringen.
Mit der Initiative setzen sich Thüringen und Rheinland-Pfalz für eine sachgerechte, qualifikationsorientierte Nutzung des Pflegebudgets und eine nachhaltige Stärkung der Pflege in den Krankenhäusern ein. Ziel ist es, Fehlanreize bei der Finanzierung von Pflegepersonal in Krankenhäusern zu beseitigen und sicherzustellen, dass Pflegefachkräfte entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt werden.
Hintergrund ist die seit 2025 verschärfte gesetzliche Regelung, wonach Personal der Kategorien „sonstige Berufe“ und „ohne Berufsabschluss“ nicht mehr über das Pflegebudget refinanziert werden kann. In der Praxis mehren sich seitdem Berichte, dass Krankenhäuser Servicepersonal abbauen und stattdessen Pflegefachkräfte mit Tätigkeiten wie Bettenaufbereitung, Patiententransport, Reinigungs- oder Servicediensten betrauen.
Die Thüringer Gesundheitsministerin Katharina Schenk erklärt dazu: „Pflegefachkräfte sind hochqualifizierte Fachkräfte. In Zeiten des sich weiter verschärfenden Fachkräftemangels können wir es uns schlicht nicht leisten, sie für Tätigkeiten einzusetzen, die nicht ihrer Ausbildung und Kompetenz entsprechen.“
Weiter betont Schenk: „Die aktuelle Ausgestaltung des Pflegebudgets setzt ökonomische Fehlanreize. Da pflegeunterstützendes Servicepersonal im Rahmen der Fallpauschalen nicht vollständig refinanziert wird, entsteht der Druck, Aufgaben auf Fachkräfte zu verlagern, die über das Pflegebudget abgerechnet werden können. Das ist weder im Sinne der Beschäftigten noch der Patientinnen und Patienten. Wenn wir gute Arbeitsbedingungen in der Pflege wollen, muss das Pflegebudget als verlässliche Grundlage für die Personalbemessung dienen.“
Mit dem Entschließungsantrag fordern Thüringen und Rheinland-Pfalz die Bundesregierung auf, einen gesetzlichen Vorschlag vorzulegen, der eindeutig ausschließt, dass über das Pflegebudget finanzierte Pflegekräfte dauerhaft für qualifikationsfremde Tätigkeiten eingesetzt werden. Ein möglicher Lösungsansatz wäre die Entwicklung verbindlicher Tätigkeitsprofile für Pflegekräfte, die klar definieren, welche Aufgaben über das Pflegebudget abgerechnet werden können.
„Das Pflegebudget wurde als Schutzschirm für Pflegekräfte im Krankenhaus eingeführt“, so Schenk. „Es soll dafür sorgen, dass Pflegepersonal nicht als ‚Kostenfaktor‘ gesehen wird, an dem man sparen kann, sondern dass jede benötigte Pflegestelle besetzt und gegenfinanziert wird. Wir brauchen klare, transparente und bundesweit verbindliche Vorgaben. Nur so stellen wir sicher, dass das Pflegebudget tatsächlich der Stärkung der Pflege direkt an den Patientinnen und Patienten dient und nicht für fachfremde Tätigkeiten eingesetzt wird.“
Erläuterung Pflegebudget:
Im Jahr 2020 wurde das Pflegebudget im Bereich der Krankenhausfinanzierung eingeführt, um dafür zu sorgen, dass Krankenhäuser genug Geld für Pflegepersonal direkt in der Patientenversorgung haben. Es soll verhindern, dass Krankenhäuser Pflegekräfte aus Spargründen entlassen. Gleichzeitig soll durch die Finanzierung zusätzlicher Stellen die Arbeitsbelastung für das vorhandene Personal gesenkt werden. Je mehr Pflegekräfte tätig sind, je besser ist letztlich auch die Versorgung der Patientinnen und Patienten.



