Zehn Prozent mehr Lehrkräfte eingestellt – erste Maßnahmen der Einstellungsoffensive zeigen Wirkung

Bild von Giovanna Cornelio auf Pixabay
Anzeige

Im ersten Schulhalbjahr 2025/26 wurden an den staatlichen Schulen in Thüringen 652 Lehrerinnen und Lehrer unbefristet eingestellt. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum mit 590 Einstellungen entspricht das einem Zuwachs von gut zehn Prozent. Im selben Zeitraum sind nach vorläufigen Zahlen 247 Lehrkräfte aus dem Schuldienst ausgeschieden. „Die Zahlen belegen, dass unsere Maßnahmen greifen. Das ist ein gutes Signal für die Schulen im Freistaat. Gleichzeitig wäre es falsch, sich darauf auszuruhen. Der Lehrkräftebedarf bleibt hoch, und wir werden weitere Schritte unternehmen, um die Unterrichtsversorgung in ganz Thüringen nachhaltig zu verbessern“, erklärte Bildungsminister Christian Tischner.

Unter den 652 neu eingestellten Lehrkräften befinden sich 191 Seiteneinsteigende, was einem Anteil von 29,3 Prozent entspricht. Regional verteilen sich die Einstellungen auf Ostthüringen (181), Mittelthüringen (154), Westthüringen (113), Nordthüringen (106) und Südthüringen (98). Die Bedarfe an den Grundschulen sind mit 158 unbefristeten Einstellungen gegenüber 181 im Vorjahr bereits leicht rückläufig, während an den Regelschulen mit 139 Einstellungen gegenüber 107 im Vorjahr eine deutliche Verschiebung erkennbar ist. Diese Entwicklung deckt sich mit den Prognosen des Ministeriums und wird durch das Programm zum freiwilligen Einsatz grundständig ausgebildeter Grundschullehrkräfte an Regelschulen gezielt begleitet.

Zusätzlich zu den 652 Lehrkräften wurden 69 Sonderpädagogische Fachkräfte unbefristet an Förderschulen und im Gemeinsamen Unterricht eingestellt – ein deutlicher Anstieg gegenüber 49 im Vorjahreszeitraum. Damit wird mehr Förderkompetenz ins System gebracht, die dort dringend gebraucht wird. Da die Zahl der ausscheidenden Lehrkräfte in der zweiten Schuljahreshälfte – einschließlich dem Schuljahresende – erfahrungsgemäß höher liegt als im ersten Halbjahr, bleibt die konsequente Personalgewinnung auch in den kommenden Monaten zentral.

Neben der Neueinstellung von Lehrkräften rückt daher zunehmend auch die Erschließung weiterer Ressourcen innerhalb des bestehenden Systems in den Fokus. Das Bildungsministerium befindet sich derzeit in Gesprächen mit Verbänden und Gewerkschaften mit dem Ziel, ein weiteres Maßnahmenpaket zur Unterrichtsabsicherung zu erarbeiten. „Wir sind mit dem Erreichten noch nicht am Ziel. Gute Unterrichtsversorgung sichert man nicht allein über Neueinstellungen – wir müssen auch innerhalb des Systems Stellschrauben nachjustieren. Diese Gespräche führen wir offen und ergebnisorientiert. Mehr ausbilden, schneller einstellen, besser unterstützen – diesen Dreiklang setzen wir konsequent fort. Gleichzeitig richten wir den Blick stärker darauf, wie wir die Kräfte im System so verteilen, dass mehr Zeit für das Wesentliche bleibt – und Lehrkräfte bei den Aufgaben entlasten, die sie vom Unterrichten abhalten“, so Tischner.

Die seit Amtsantritt der Landesregierung eingeleiteten Maßnahmen umfassen unter anderem die Ausweitung der Kapazitäten im Dualen Studium für das Regelschullehramt, die Einführung eines dreimonatigen Vorkurses für Seiteneinsteigende, beschleunigte Einstellungsverfahren mit persönlicher Beratung durch Bewerber-Coaches an den Schulämtern sowie den neuen Anwärtersonderzuschlag von 70 Prozent des Grundbetrags für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in Bedarfsregionen. Die Wirkung dieser Instrumente wird fortlaufend evaluiert.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.