Elektronische Patientenakte: Viel Potenzial, bislang wenig Nutzen

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
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Verbraucherzentrale veröffentlicht repräsentative Befragung und Bericht zur elektronischen Patientenakte (ePA).

  • Repräsentative Befragung: Große Mehrheit der gesetzlich Versicherten verwaltet ihre Akte nicht aktiv
  • Verbraucheraufruf zeigt Schwächen auf: Verwaltung und Authentifizierung funktionieren mitunter nicht einwandfrei und sind technisch kompliziert
  • Verbraucherzentrale: Bedarfe der Patient:innen müssen bei der Weiterentwicklung der ePA im Mittelpunkt stehen

Obwohl sehr viele gesetzlich Versicherte die ePA kennen (94 Prozent), verwaltet ein Großteil davon (71 Prozent) die eigene Akte nicht aktiv. Das ergab eine repräsentative Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. In einem Verbraucheraufruf schilderten Verbraucher:innen fehlende Funktionen, unzureichende Informationen sowie komplizierte Freischaltungsprozesse als Hürden im Umgang mit der ePA. Die Verbraucherzentrale fordert die Politik auf, die ePA zügig weiterzuentwickeln und dabei die Bedarfe der Patient:innen in den Mittelpunkt zu stellen. 

„Die elektronische Patientenakte ist noch nicht im Alltag der Menschen angekommen. Das ist wenig überraschend, denn zentrale Funktionen, wie digitale Impf- oder Bonushefte, fehlen weiterhin. Bislang bleibt die ePA hinter den Erwartungen zurück. Damit die ePA ihr volles Potenzial entfalten kann, muss sie zügig im Sinne der Versicherten weiterentwickelt werden. Die Bedarfe der Patientinnen und Patienten müssen im Mittelpunkt stehen“, so Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. 

Deutliche Mehrheit hat sich mit ePA noch nicht auseinandergesetzt 

Eine aktuelle repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt: Die große Mehrheit der gesetzlich Versicherten, die schon einmal von der ePA gehört haben, verwaltet ihre ePA nicht aktiv (71 Prozent). Ein weiterer Teil (9 Prozent) hat Widerspruch dagegen eingelegt oder sie löschen lassen. Die Gründe, warum Versicherte ihre ePA nicht aktiv nutzen, sind vielfältig: Die Befragten gaben mehrheitlich an, dass sie sich noch nicht mit der ePA auseinandergesetzt haben (75 Prozent). Jede:r Dritte sieht keinen persönlichen Nutzen in der ePA (33 Prozent). Auch Datenschutzbedenken und Sorgen hinsichtlich der Datensicherheit halten Verbraucher:innen mitunter davon ab, ihre ePA aktiv zu nutzen (jeweils 13 Prozent). 

Komplizierte Einrichtung, fehlende Unterstützung

Im Verbraucheraufruf bemängeln die Verbraucher:innen mitunter den komplizierten und unübersichtlichen Einrichtungsprozess der ePA. Teils kritisieren Verbraucher:innen auch die unzureichende Unterstützung und unklare Informationen durch die Krankenkassen. Außerdem wurde bemängelt, dass sich nicht immer ausreichend festlegen lässt, wer auf welche Daten zugreifen darf. Mitunter schildern Verbraucher:innen, dass die ePA noch nicht im Behandlungsalltag angekommen sei, Arztpraxen die ePA nicht nutzen oder relevante Behandlungsdaten nicht hochladen.

Was Verbraucher:innen sich von der ePA wünschen

Die Befragung zeigt, dass Verbraucher:innen sich bei der ePA insbesondere genaue Steuerungsmöglichkeiten wünschen, wer welche Daten sehen darf (68 Prozent). „Versicherte müssen genau einstellen können, welche Praxis Zugriff auf welche Informationen erhält. So möchten Patientinnen und Patienten möglicherweise psychotherapeutische Befunde mit der Hausarztpraxis teilen, jedoch nicht unbedingt mit der Zahnarztpraxis“, so Pop.

Ebenfalls wünschen sich Verbraucher:innen digitale Untersuchungshefte (66 Prozent) sowie Hinweise auf Wechselwirkungen von Medikamenten (64 Prozent) und auf fehlende Impfungen (64 Prozent). 

Mehr Aufklärung benötigt

Obwohl 94 Prozent der Befragten bereits von der ePA gehört haben, besteht weiterhin erheblicher Aufklärungsbedarf. Das gilt insbesondere in Bezug auf die Ausleitung von Forschungsdaten, die ab Ende des Jahres 2026 in pseudonymisierter Form umgesetzt werden soll. Nur ein Viertel der Befragten (25 Prozent) weiß, dass Daten aus ihrer ePA künftig auch für Forschungszwecke verwendet werden können. „Die Krankenkassen und das Gesundheitsministerium müssen die Versicherten verständlich und umfassend zur ePA informieren. Das kam bislang zu kurz“, so Pop. Nur etwas mehr als die Hälfte (54 Prozent) der Versicherten gab an, dass sie von ihrer Krankenkasse etwas über die ePA gehört haben – über ein persönliches Schreiben oder über öffentliche Informationen. 

Methode

Repräsentative Telefonbefragung (3. bis 7. November 2025) von forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Basis: 1.037 Personen ab 16 Jahren, die gesetzlich krankenversichert sind; davon 1.000 Personen, die die ePA kennen. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte in der Gesamtstichprobe.

Die Marktbeobachtung des Verbraucherzentrale Bundesverbands schaltete den Verbraucheraufruf am 26. Mai 2025 auf der Webseite der Verbraucherzentralen. Ausgewertet wurden 1.149 bis zum 29. Januar 2026 eingegangene Meldungen von Verbraucher:innen. Rückschlüsse auf die Häufigkeit der Problemschilderungen in der Gesamtbevölkerung sind aus den Daten nicht ableitbar.

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