Pflegegrad beantragen – was wirklich wichtig ist

Bild: mit KI erstellt
Anzeige

Viele Familien stehen irgendwann vor derselben Situation: Ein Angehöriger wird krank, die Kräfte lassen nach, und der Alltag wird immer schwerer zu bewältigen. Oft beginnt es schleichend – Einkaufen geht nicht mehr allein, Treppen werden zum Problem oder Hilfe beim Waschen und Anziehen wird notwendig. Spätestens dann stellt sich die Frage, ob ein Pflegegrad beantragt werden sollte.

Tatsächlich zögern viele diesen Schritt zu lange hinaus, weil sie unsicher sind oder glauben, der Aufwand sei zu groß. Dabei kann ein Pflegegrad eine spürbare Entlastung bringen – sowohl finanziell als auch organisatorisch.

Wann sollte man einen Pflegegrad beantragen?

Ein Antrag ist sinnvoll, sobald eine Person dauerhaft im Alltag Hilfe benötigt. Dabei geht es nicht nur um körperliche Einschränkungen. Auch Erkrankungen wie Demenz, Depressionen oder neurologische Probleme können ein Grund sein, wenn sie den Alltag deutlich erschweren.

Wichtig zu wissen:
Es muss keine vollständige Pflegebedürftigkeit vorliegen. Schon wenn regelmäßig Unterstützung nötig ist, kann ein Anspruch bestehen.

Wo stellt man den Antrag?

Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt. Diese ist immer bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt. Ein kurzer Anruf genügt, und der Antrag wird zugeschickt oder kann online ausgefüllt werden.

Der entscheidende Punkt:
Der Anspruch auf Leistungen gilt ab dem Monat der Antragstellung. Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen und nicht erst zu warten, bis alles perfekt vorbereitet ist.

Wie läuft die Begutachtung ab?

Nach dem Antrag kommt in der Regel ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) nach Hause. Dieser schaut sich an, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Dabei geht es um mehrere Bereiche:

  • Mobilität
  • Körperpflege und Ernährung
  • Umgang mit Krankheiten und Medikamenten
  • Orientierung und geistige Fähigkeiten
  • Selbstständigkeit im Alltag

Es wird also nicht nur geschaut, ob jemand laufen kann, sondern wie der gesamte Alltag bewältigt wird.

Ein wichtiger Rat aus Erfahrung:
Beim Termin nichts beschönigen. Viele Betroffene neigen dazu, sich besser darzustellen, als es tatsächlich ist. Das ist menschlich, kann aber dazu führen, dass der Pflegegrad zu niedrig ausfällt.

Gute Vorbereitung hilft

Es ist sinnvoll, vor dem Termin einige Tage lang zu notieren:

  • Wobei täglich Hilfe benötigt wird
  • Wie viel Zeit die Unterstützung ungefähr dauert
  • Welche Probleme regelmäßig auftreten

Solche Notizen helfen, im Gespräch nichts zu vergessen.

Mit welchem Pflegegrad kann man rechnen?

Das lässt sich vorher schwer genau sagen, weil jeder Fall unterschiedlich ist. Grundsätzlich gilt:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigungen
  • Pflegegrad 2: regelmäßige Hilfe im Alltag notwendig
  • Pflegegrad 3 und höher: deutlich umfangreichere Unterstützung erforderlich

Viele Menschen, die täglich Hilfe beim Anziehen, Waschen oder im Haushalt brauchen, werden häufig mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft. Entscheidend ist immer der tatsächliche Unterstützungsbedarf.

Was bringt ein Pflegegrad?

Je nach Pflegegrad gibt es:

  • Pflegegeld für Angehörige
  • Unterstützung durch Pflegedienste
  • Zuschüsse für Hilfsmittel
  • Entlastungsleistungen im Alltag

Gerade für Familien kann das eine enorme Hilfe sein.

Pflegegrad Pflegegeld¹ (für Angehörige)Pflegesachleistung² (für Pflegedienste)Entlastungsbetrag³ (für Haushaltshilfe etc.)
Grad 1131 €
Grad 2347 €794 €131 €
Grad 3599 €1.495 €131 €
Grad 4800 €1.858 €131 €
Grad 51.053 €2.299 €131 €

Wichtige Hinweise zu den Beträgen:

  1. Pflegegeld: Wird direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt, wenn die Pflege durch Angehörige oder Freunde erfolgt.
  2. Pflegesachleistung: Dieser Betrag steht für die Abrechnung eines professionellen ambulanten Pflegedienstes zur Verfügung.
  3. Entlastungsbetrag: Diesen Festbetrag erhalten alle (auch PG 1). Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern gegen Rechnung für zugelassene Alltagshelfer, Putzhilfen oder Betreuungsgruppen erstattet.
  4. Kombinationsleistung: Man kann Pflegegeld und Sachleistung auch mischen (z. B. kommt der Pflegedienst zweimal die Woche, den Rest machen die Angehörigen). Das Pflegegeld wird dann anteilig ausgezahlt. 

Zusätzlich hat jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 Anspruch auf bis zu 40 € pro Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (z. B. Handschuhe, Bettschutzeinlagen). 

Fazit

Einen Pflegegrad zu beantragen ist kein „letzter Schritt“, sondern oft ein notwendiger und sinnvoller Schritt, um den Alltag besser zu bewältigen. Wer Hilfe braucht, sollte sie auch in Anspruch nehmen. Niemand muss solche Belastungen allein tragen.

Und ein Gedanke zum Schluss:
Je früher man sich kümmert, desto ruhiger und geordneter lässt sich vieles regeln. Abwarten macht die Situation selten leichter – rechtzeitig handeln dagegen oft schon.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.