Diese Kosten können Sie von der Steuer absetzen – was viele nicht wissen

Bild: mit KI erstellt
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Jedes Jahr geben Millionen Menschen ihre Steuererklärung ab. Doch ein großer Teil verschenkt Geld, weil viele mögliche Ausgaben schlicht nicht angegeben werden. Dabei gilt ein einfacher Grundsatz: Alles, was beruflich veranlasst ist oder den Haushalt betrifft, kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich berücksichtigt werden.

Wer hier genauer hinschaut, kann oft deutlich mehr zurückbekommen, als zunächst gedacht.

Fahrtkosten zur Arbeit – der Klassiker

Die meisten kennen die Entfernungspauschale, doch sie wird häufig falsch oder zu niedrig angesetzt. Maßgeblich ist die einfache Strecke zur Arbeit – nicht Hin- und Rückweg.

Auch wer mit dem Fahrrad, zu Fuß oder in Fahrgemeinschaften unterwegs ist, kann die Pauschale ansetzen. Ein Auto ist dafür nicht notwendig.

Gerade bei längeren Arbeitswegen kommt schnell eine spürbare Summe zusammen.

Arbeitsmittel werden oft vergessen

Alles, was für den Beruf benötigt wird, kann in vielen Fällen abgesetzt werden, zum Beispiel:

  • Computer oder Laptop
  • Drucker, Büromaterial
  • Fachbücher oder Software
  • Werkzeuge oder Berufskleidung

Auch kleinere Anschaffungen zählen. Viele lassen diese Posten weg, obwohl sie sich summieren.

Homeoffice – ein Thema, das bleibt

Wer von zu Hause arbeitet, kann häufig die Homeoffice-Pauschale nutzen. Dafür ist kein separates Arbeitszimmer erforderlich. Schon einzelne Tage im Jahr können berücksichtigt werden.

Wichtig ist, die Tage möglichst nachvollziehbar zu dokumentieren.

Handwerker und Dienstleistungen im Haushalt

Ein Punkt, der besonders häufig übersehen wird:
Auch Arbeiten im eigenen Haushalt können steuerlich berücksichtigt werden.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Reparaturen
  • Renovierungsarbeiten
  • Gartenpflege
  • Schornsteinfeger
  • Reinigungskräfte

Entscheidend ist, dass eine Rechnung vorliegt und die Zahlung per Überweisung erfolgt ist. Barzahlungen erkennt das Finanzamt in der Regel nicht an.

Versicherungen und Vorsorge

Viele Beiträge können angesetzt werden, etwa:

  • Haftpflichtversicherung
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Altersvorsorge

Diese Posten werden oft automatisch berücksichtigt, aber ein Blick in die Unterlagen lohnt sich immer.

Krankheitskosten und außergewöhnliche Belastungen

Was viele nicht wissen:
Bestimmte Gesundheitskosten können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden, zum Beispiel:

  • Zahnersatz oder Brillen
  • Medikamente
  • Fahrten zum Arzt

Hier kommt es auf die Höhe der Kosten im Verhältnis zum Einkommen an, aber ein Eintrag lohnt sich oft trotzdem.

Fortbildungen und Bewerbungen

Wer sich beruflich weiterbildet oder Bewerbungen schreibt, kann auch diese Kosten angeben:

  • Kursgebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten zu Seminaren
  • Bewerbungsmappen oder Onlinebewerbungen

Gerade bei mehreren Bewerbungen kann einiges zusammenkommen.

Kleine Beträge machen den Unterschied

Ein häufiger Irrtum ist: „Das lohnt sich doch nicht.“
Doch viele kleine Posten ergeben zusammen oft eine beachtliche Summe. Genau hier verschenken viele Geld, weil sie nur die großen Kosten angeben.

Fazit

Die Steuererklärung ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Chance. Wer sich die Zeit nimmt, Belege zu sammeln und genau hinzusehen, kann oft mehr herausholen, als er erwartet hat.

Die Erfahrung zeigt: Nicht die komplizierten Sonderfälle bringen meist die größte Erstattung, sondern die vielen ganz normalen Ausgaben des Alltags, die einfach konsequent angegeben werden.

Und genau deshalb lohnt es sich, jedes Jahr ruhig und gründlich an die Sache heranzugehen.

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