Gotha: Öffentliche Versteigerung von Fundsachen

Bild von Temel auf Pixabay

Die Stadtverwaltung Gotha gibt die öffentliche Versteigerung von Fundsachen aus den Beständen des städtischen Fundbüros bekannt.

Die Versteigerung findet statt am

Freitag, dem 27. März 2026, ab 16:00 Uhr
im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24

Zur Versteigerung kommen Fundsachen, deren gesetzliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind. Die Veräußerung erfolgt öffentlich gegen Höchstgebot. Für die ersteigerten Gegenstände besteht kein Garantieanspruch. Die Bezahlung hat unmittelbar nach dem Zuschlag zu erfolgen und kann bar oder mit Karte vorgenommen werden.

Versteigerungsbedingungen

Die Versteigerung erfolgt nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 979 ff. BGB. Der Zuschlag wird nach dreimaligem Aufruf an den Meistbietenden erteilt. Gebote erfolgen durch Handhebung.

Die Mindeststeigerungsraten betragen:

  • Gebote bis 10,00 € in 1,00-€-Schritten
  • Gebote über 10,00 € bis 30,00 € in 2,00-€-Schritten
  • Gebote über 30,00 € in 5,00-€-Schritten

Die zugeschlagene Sache wird nach erfolgter Bezahlung ausgehändigt. Für die ersteigerte Sache besteht kein Gewährleistungsanspruch wegen Rechts- oder Sachmängeln. Es gilt der Grundsatz: gekauft wie gesehen. Wird die ersteigerte Sache nicht unmittelbar abgeholt, entfällt für die Versteigerungsstelle jegliche Haftung.

Hinweis

Die Liste der zur Versteigerung vorgesehenen Fundsachen wird in Kürze auf der Internetseite der Stadtverwaltung Gotha unter www.gotha.de veröffentlicht. Zusätzlich wird sie im Schaukasten des Neuen Rathauses ausgehängt.

Besichtigung der Fundsachen

Die Besichtigung der zu versteigernden Fundsachen — ausgenommen Fahrräder — ist am

Freitag, dem 27. März 2026, ab 13:00 Uhr
im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24

möglich. Fahrräder können am selben Tag ab 15:00 Uhr besichtigt werden. Interessierte werden gebeten, sich zur Einsicht der Fundgegenstände am Empfang des Bürgerbüros zu melden.

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