Sondersitzung der Arbeits- und Sozialminister der Länder
Ministerin Schenk: „Große Einigkeit zeigt Bewusstsein für aktuelle Herausforderungen bei Berufsorientierung und Arbeitsvermittlung.“
Zur 102. Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 28. November 2025 in München wurde verabredet, einen gemeinsamen Antrag aller Länder zum Thema „Arbeitsvermittlung neu denken – Synergien schaffen – Chancen eben“ zu erstellen. Grundlage dafür war der Antragsentwurf der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zur vorgenannten Konferenz, der in der heutigen Sondersitzung der Arbeits- und Sozialminister der Länder und des Bundes abschließend diskutiert und einstimmig beschlossen wurde.
Dazu erklärt die zuständige Thüringer Arbeitsministerin Katharina Schenk:
„Berufs- und Tätigkeitsfelder verändern sich durch technologische Entwicklung und Digitalisierung schneller als je zuvor. Berufliche Fort- und Weiterbildung gewinnen sowohl für die Beschäftigten als auch für Menschen auf Arbeitssuche einen immer höheren Stellenwert. Gering qualifizierte Arbeitskräfte sowie Arbeitslose sind immer schwerer vermittelbar. Die große Einigkeit zum heutigen ASMK-Antrag zeigt, dass sich alle dieser Herausforderungen für Berufsorientierung und Arbeitsvermittlung bewusst sind. Dabei geht es nicht nur um die bestmögliche Berücksichtigung individueller Fähigkeiten und Bedarfe, sondern insbesondere auch um strukturelle Anpassungen bei Arbeitsagenturen, Jobcentern und gemeinsamen Einrichtungen (Arbeitsverwaltung). Nur so können wir den gestiegenen Anforderungen durch demografischen Wandel und Fachkräftemangel effizient begegnen und praxistauglich gerecht werden.“
Wesentliche Schwerpunkte des gemeinsamen Beschlusses, welcher nun der Bundesregierung übermittelt werden soll, sind dabei:
- Beschäftigte nahtlos vermitteln und qualifizieren
- Menschen in berufliche Ausbildung bringen
- Arbeitsvermittlung effizienter und wirksamer gestalten
Dabei soll die höchste Priorität auf der Unterstützung der betroffenen Menschen liegen, um ihnen neue Perspektiven entsprechend ihres persönlichen Bedarfs (Alter, Erfahrungen) aufzuzeigen. Auch arbeitsmarktpolitische Instrumente sind in diesem Zusammenhang zu überprüfen, nachzujustieren und bei Bedarf weiter- beziehungsweise neu zu entwickeln.
Es wird gefordert, die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit und regionalen Akteuren, wie Landes- und Kommunalbehörden (zum Beispiel Ausländerbehörden und Jugendämter), zeitgemäß auszubauen, um deren Zusammenarbeit effektiver und an den Menschen orientierter zu gestalten.
Der heutige Beschluss steht auf der Internetseite der Arbeits- und Sozialministerkonferenz zur Verfügung: https://www.asmkonline.de/documents/top-2-beschluss-arbeitsverwaltung-zukunftsfest-aufstellen.pdf


