Der Schatten von Gotha – „Stern Crime“ widmet 12-seitigen Bericht dem größten Kunstraub der DDR

Der Schatten von Gotha (© Verlagshaus Gruner+Jahr / Montage & Foto: Informationsamt

In der aktuellen Ausgabe des Magazins „Stern Crime“ widmet sich Reporter Fabrice Braun erneut dem spektakulärsten Kunstraub in der DDR. Der Beitrag richtet den Blick auf den Dezember 1979 sowie auf die glückliche Rückkehr der fünf Alten Meister vierzig Jahre später. Zu Wort kommen damalige Ermittler ebenso wie Zeitzeugen.

Auf aktuelle Interviews – zum Beispiel mit der Ernst-von-Siemens-Kunststiftung, die maßgeblich den Gothaer Oberbürgermeister bei der Rückführung unterstützte – hat der Autor bewusst verzichtet.

„Stern Crime“ beschreibt sein journalistisches Selbstverständnis wie folgt: „Wir berichten in aufwendigen Reportagen über die Entstehung und Aufklärung vergangener Straftaten. Dabei handelt es sich um wahre Verbrechen, in denen die Emotion der Täter und Opfer beleuchtet wurde“.

Der Gothaer Kunstraub ist dafür ein prädestiniertes Beispiel, denn kein Diebstahl hat die Menschen in der Stadt vergleichbar bewegt. Bis heute ist für viele Bürgerinnen und Bürger unklar, wie es zu dem Verbrechen kommen konnte. Gleichzeitig besteht großes Erstaunen darüber, wie wenig seitens der Bundesrepublik bislang unternommen wurde, um dieses deutsch-deutsche Raubdrama abschließend aufzuarbeiten.

Die bisherigen Erkenntnisse seien zu lückenhaft, um den Fall endgültig zu schließen, ist sich Gothas Oberbürgermeister Knut Kreuch sicher und ergänzt: „Die deutsche Einheit ist erst vollendet, wenn auch dieser deutsch-deutsche Kunstraub aufgeklärt ist.“

Das 140-seitige Magazin ist zum Preis von 7 Euro an allen Zeitschriftenverkaufsstellen erhältlich sowie digital abrufbar.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.