Flächennutzungsplan Stadt Gotha – Fortschreibung 2040
Der Stadtrat der Stadt Gotha hat in seiner Sitzung vom 20.09.2017 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Gotha fortzuschreiben (10. Änderung). Anlass der Fortschreibung ist die Notwendigkeit, die städtebauliche Entwicklung der kommenden Jahre strategisch zu steuern und den Flächennutzungsplan an aktuelle rechtliche, ökologische und strukturelle Rahmenbedingungen anzupassen. Die Gesamtfortschreibung umfasst unter anderem folgende Themenfelder:
- Siedlungsentwicklung und Wohnbauflächen
- Gewerbe- und Industrieflächen
- Verkehrs- und Infrastrukturflächen
- Freiraum, Landschaft und Umweltbelange
- Klimaschutz, Energie und nachhaltige Entwicklung
- Anpassung an demografische und wirtschaftliche Veränderungen
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Auslegung des Vorentwurfs der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und den dazugehörigen Anlagen im Internet.
Der Vorentwurf der Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes wird zur Einsichtnahme noch bis 16. Februar 2026 zur Einsicht bereitgestellt.
Fachliche und inhaltliche Erläuterungen und Auskünfte zur oben angeführten Planung sind während der Öffnungszeiten oder auch nach gesonderter Terminabsprache möglich. Stellungnahmen können nur während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Dabei soll die Übermittlung elektronisch erfolgen (Email-Adresse: stadtentwicklungsamt@gotha.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch schriftlich sowie innerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach gesonderter Terminabsprache mündlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Stellungnahmen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen dann in das weitere Planverfahren ein. Die Entscheidung darüber wird durch den Stadtrat im Abwägungsbeschluss getroffen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Alle Informationen sind online HIER zur Einsicht bereitgestellt. Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Neuen Rathaus, Ekhofplatz 24, 99867 Gotha im Raum 307 während der Dienstzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 bis 12.00 und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr
aus und können dort eingesehen werden.


