Landkreis Gotha: Bis 8. März Vorschläge für den Frauenförderpreis einreichen

Bild: KI generiert
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Was eint die Dorfkinder Leina, Daniela Rockstuhl vom art der stadt e. V. und die Ortsgruppe des Demokratischen Frauenbundes in Gräfentonna? Sie alle engagieren sich für Frauen und sind deshalb in den vergangenen Jahren mit dem Frauenförderpreis des Landkreises Gotha ausgezeichnet worden. Auch in diesem Jahr wird der Preis verliehen. Personen, Initiativen, Betriebe oder auch Vereine, die sich für Frauen im Landkreis Gotha stark machen, können dafür ab sofort vorgeschlagen werden.

Es sollte dabei herausgestellt werden, welche herausragenden Maßnahmen die Vorgeschlagenen im Landkreis ergriffen haben, um die Lebensbedingungen von Frauen zu verbessern. Dabei werden Aktivitäten, bei denen es darum geht, Frauen in der Arbeitswelt zu fördern oder ehrenamtliche Initiativen von Frauen und Frauengruppen besonders anerkannt.

Bis zum 8. März 2026 müssen die Vorschläge samt einer kurzen Begründung eingegangen sein. Sie können entweder per E-Mail an gleichstellung@kreis-gth.de oder postalisch an Landratsamt Gotha, Gleichstellungsbeauftragter, 18.-März-Straße 50, 99867 Gotha, geschickt werden. Bei Fragen steht der Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises, Dr. Manfredo Koessl, gern auch telefonisch unter der 03621 214 159 zur Verfügung.

Wer letztendlich mit dem Frauenförderpreis bei einer Festveranstaltung ausgezeichnet wird, entscheidet eine Jury. Sie besteht aus dem Landrat als Vorsitzenden, den kommunalen Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis und drei Mitgliedern des Gothaer Kreistages. Der Preis ist mit 1.500 Euro dotiert und geht auf einen Beschluss des Kreistages aus dem Jahr 1992 zurück. Bis 2005 wurde er jährlich verliehen, danach im Zweijahrestakt.

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