Gotha:Anmeldetermine für die künftigen 5. Klassen an den staatlichen Regelschulen und der Gemeinschaftsschule Gotha

Bild von Giovanna Cornelio auf Pixabay

Alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 der Grundschulen müssen sich zur Ausübung der Schulpflicht, gem. der Thüringer Schulordnung i. V. m. dem Thüringer Schulgesetz, verbindlich an einer weiterführenden Schule anmelden.

Die Anmeldung an der Staatliche Regelschule Conrad Ekhof, der Staatliche Regelschule Andreas Reyher oder der Staatliche Gemeinschaftsschule Gotha kann an den folgenden Tagen persönlich erfolgen:


📅 Anmeldezeiten

  • Montag, 16.03.2026
    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag, 17.03.2026
    13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch, 18.03.2026
    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag, 19.03.2026
    13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
  • Freitag, 20.03.2026
    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Samstag, 21.03.2026
    Nur nach vorheriger, terminlicher Vereinbarung.

🏫 Schulstandorte & Kontaktdaten

Staatliche Regelschule „Andres Reyher“
Mozartstr. 17
99867 Gotha
Tel.: 03621 / 852361
E-Mail: rs.andreas-reyher@gotha.de
Homepage: https://rs-reyher-gotha.edupage.org/


Staatliche Regelschule „Conrad Ekhof“
Eschleber Str. 39
99867 Gotha
Tel.: 03621 / 758524
E-Mail: rs.conrad-ekhof@gotha.de
Homepage: https://rs-ekhof-gotha.edupage.org/


Staatliche Gemeinschaftsschule Gotha
Bufleber Str. 13
99867 Gotha
Tel.: 03621 / 219111
E-Mail: gemeinschaftsschule@gotha.de
Homepage: https://tgs-gotha.edupage.org/


📄 Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  • beiliegende Anmeldekarte im Original
  • ausgefülltes Schulanmeldungsformular einschließlich der Anlage mit den Hinweisen zum Verfahren bei beschränkter Aufnahmekapazität (zu finden auf Homepage der Schule oder vorab telefonisch zu erfragen)
  • das Halbjahreszeugnis Schuljahr 2025/2026 im Original, wenn Sie Ihr Kind an einem Gymnasium oder an einer Thüringer Gemeinschaftsschule (TGS) anmelden möchten
  • ggf. bei Anmeldung am Gymnasium Nachweis über bestandene Aufnahmeprüfung
  • ggf. sonderpädagogisches Gutachten und Lernortbescheid (in Kopie)
  • ggf. die Negativbescheinigung für das alleinige Sorgerecht (in Kopie)

Sie erhalten von der weiterführenden Schule einen Anmeldenachweis. Dieser muss bis spätestens 24.03.2026 in der Grundschule abgegeben werden.

Die Aufnahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegung des Schulträgers im gültigen Schulnetzplan bestimmt. Ist die Aufnahmekapazität erreicht, besteht kein Rechtsanspruch der Eltern bzw. Sorgeberechtigten auf Beschulung ihres Kindes an der entsprechenden Schule.

Mit der Anmeldung wird noch kein Schulverhältnis begründet. Falls Sie Ihr Kind an einer Schule in freier Trägerschaft anmelden möchten, so ist es dennoch dringend nötig, parallel eine Anmeldung an einer staatlichen Schule vorzunehmen, um am Aufnahmeverfahren teilnehmen zu können. Gleiches gilt für eine Anmeldung an einem Spezialgymnasium (z. B. Spezialgymnasium für Sprachen oder Sportgymnasium).

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