Landesgartenschau und Georgjahr prägen Thüringens neue Tourismuskampagnen

Bild: Thüringer Tourismus GmbH
Anzeige

Thüringer Tourismus GmbH rückt 2026 Parks und Gärten sowie Theater und Orchester in den Fokus.

Erfurt. Mit der Landesgartenschau in Leinfelde-Worbis und dem 200. Geburtstag von Herzog Georg II. von Sachsen-Meiningen stehen Thüringen im Jahr 2026 zwei bedeutende Ereignisse bevor. Vor diesem Hintergrund startet die Thüringer Tourismus GmbH (TTG) im März und April zwei großangelegte Inspirationskampagnen, die in enger Zusammenarbeit mit den touristischen Partnern im Land entstanden. Die beiden zentralen Themen sind Parks und Gärten sowie Theater und Orchester. Die Werbemaßnahmen werden sowohl thüringen- als auch deutschlandweit ausgespielt und richten sich an kulturinteressierte Reisende sowie an Erholungssuchende. In jede der beiden Kampagnen investiert die TTG rund 200.000 Euro.

„Wir machen der Welt ’ne Szene“: Thüringen als Theater- und Residenzland

Den ersten inhaltlichen Schwerpunkt setzt 2026 die Theater- und Orchesterkampagne, die im März startet. Anlass ist das Georgjahr, das an den 200. Geburtstag von Herzog Georg II. von Sachsen-Meiningen erinnert. Er gilt als Wegbereiter des modernen Regietheaters und steht exemplarisch für die enge Verbindung von Theatergeschichte und Residenzkultur, die Thüringen bis heute prägt. Unter dem Motto „Wir machen der Welt ’ne Szene“ wird Thüringen als Theater- und Orchesterland mit außergewöhnlicher kultureller Dichte präsentiert. Viele Bühnenstandorte gehen auf frühere Residenzen zurück und prägen bis heute Städte wie Meiningen, Weimar, Rudolstadt, Gera oder Gotha. 

Die Bandbreite reicht von Schauspiel, Oper und Konzerten bis hin zu Open-Air-Aufführungen in historischen Kulissen. Besonders bei dieser Kampagne: Auch Thüringens Orchester bekommen erstmals eine Bühne. „Es wird einen Philharmonischen Reiseführer geben“, kündigt TTG-Geschäftsführer Christoph Gösel an. „Diesen haben wir gemeinsam mit der Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach entwickelt“.  

„Wir bringen dich zum Rasen“: Thüringens Parks und Gärten als Kulturlandschaften

Im April 2026 folgt der zweite thematische Schwerpunkt mit der Kampagne „Wir bringen dich zum Rasen – Parks und Gärten in Thüringen“. Sie begleitet die Landesgartenschau Leinfelde-Worbis, die vom 23. April bis 11. Oktober 2026 stattfindet. Fünf Jahre nach der Bundesgartenschau 2021 in Erfurt wird das Thema Parks und Gärten von der Tourismusgesellschaft erneut aufgegriffen, dieses Mal mit einem erweiterten Blick auf Nachhaltigkeit, Nachnutzung und Erholungseffekte. „Wir erzählen unsere Parks und Gärten als Orte, die die Sinne berühren und das Bewusstsein schärfen. Sie erzählen Geschichte, bieten Raum zum Durchatmen und Wohlfühlen, sie sind perfekte Rahmen für Begegnung und Genuss“, erklärt Martina Maaß, Marketingleiterin der TTG. 

Kulturelle Tiefe als touristisches Profil

Mit den beiden Tourismuskampagnen für 2026 stärkt die Thüringer Tourismus GmbH gezielt jene Themen, die Thüringen als Reiseziel auszeichnen: Kulturelle Dichte, inspirierende Landschaften und entschleunigende Erlebnisse. Das Ziel ist, über aktuelle Reiseanlässe Thüringens besondere touristische Angebote auch langfristig sichtbar zu machen.

Bis zum Release der Kampagnen-Landingpages sind Informationen zum Reiseland Thüringen unter www.thueringen-entdecken.de nachlesbar.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.