Kommunaler Abfallservice zum Jahreswechsel: Geänderte Öffnungszeiten im Landkreis Gotha

Foto: Lutz Ebhardt
Anzeige

Wegen der Weihnachtsfeiertage sowie Silvester und Neujahr sind die Einrichtungen des Kommunalen Abfallservice an folgenden Tagen geöffnet:

Das Verwaltungsgebäude des KAS in Wipperoda ist am 22. und 29. Dezember von 9 bis 16 Uhr erreichbar, am 23. und am 30. Dezember von 9 bis 17 Uhr sowie am Freitag, 2. Januar, von 9 bis 13 Uhr.

Die Deponie und der Wertstoffhof in Wipperoda sind am 22./23. Dezember, am 29./30. Dezember sowie am 2. Januar jeweils von 8 bis 16 Uhr geöffnet, am 3. Januar von 8 bis 12 Uhr.

Die Wertstoffhöfe in Gotha, Waltershausen und Ohrdruf sind am 22. und 29. Dezember geschlossen, am 23. und 30. Dezember sowie am 2. Januar jeweils von 10 bis 18 Uhr geöffnet, am 3. Januar von 8 bis 14 Uhr.

Die Wertstoffhöfe in Kornhochheim und Gräfentonna sind am 2. Januar von 10 bis 18 Uhr und am 3. Januar von 8 bis 14 Uhr geöffnet.

An allen anderen Tagen sind die Einrichtungen geschlossen. Ab dem 5. Januar gelten wieder die regulären Öffnungszeiten.

👉 Neueste Nachrichten und Berichte aus dem Landkreis Gotha lesen Sie auf Gotha-Aktuell – Landkreis Gotha.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.