Pflege stärken, ohne Krankenhäuser zu gefährden

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Thüringens Gesundheitsministerin Katharina Schenk: „Es war die richtige Entscheidung, den Vermittlungsausschuss anzurufen.“

In Berlin tagt am Freitag der Bundesrat erneut zum „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“, nachdem im Ergebnis der Bundesratssitzung am 21. November 2025 auf Initiative Thüringens zunächst der Vermittlungsausschuss angerufen worden war. Dieser hat heute in Berlin beraten und eine Einigung erzielt.

Anlass für die Anrufung des Vermittlungsausschusses war die fachfremd und spät eingefügte Aussetzung der Meistbegünstigtenklausel für das Jahr 2026 (Artikel 13a) in das Pflegeentlastungsgesetz, welche erhebliche finanzielle Nachteile für die Krankenhäuser zur Folge gehabt hätte. 

„Dieser fachfremde Passus hatte mit der Stärkung der Pflegekompetenzen oder dem Abbau von Bürokratie nichts zu tun. Er diente allein dazu, das kurzfristig geschnürte Sparpaket der Bundesgesundheitsministerin für die gesetzlichen Krankenkassen durchzusetzen – und das auf Kosten der Krankenhäuser. Im Ergebnis intensiver Beratungen ist der größte Schaden für die Kliniken nun abgewendet. Es war die richtige Entscheidung, den Vermittlungsausschuss anzurufen“, so Ministerin Schenk.

Systematische Kürzung in der Krankenhausfinanzierung abgewendet

Seit der Bundesratssitzung im November haben verschiedene Abstimmungen stattgefunden. Im Ergebnis kommt ein Vorschlag der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Tragen: Die zur Diskussion stehenden 1,8 Milliarden Euro im Bereich der Krankenhausfinanzierung werden im Jahr 2026 gestrichen. Bedingung ist, dass es sich um eine einmalige Kürzung handelt, welche im Jahr darauf wieder ausgeglichen und nicht basiswirksam, also nicht strukturell in der Finanzierungssystematik für die Folgejahre verankert, wird. 

„Wir können keine Krankenhausreform vorantreiben, während wir gleichzeitig neue Finanzierungslücken aufreißen. Unser Ziel war es, eine nachhaltige Schädigung der Kliniken zu verhindern, und das ist gelungen. Ich danke der Deutschen Krankenhausgesellschaft ausdrücklich für ihre konstruktive Mitarbeit. Ihr Vorschlag hat maßgeblich dazu beigetragen, eine tragfähige Brücke zwischen den Interessen der Länder, des Bundes und der Krankenhäuser zu bauen“, so Schenk.

Pflege kann nun profitieren

Mit der Einigung ist nun auch der Weg frei für das Pflegekompetenzgesetz, das mehr Verantwortung, mehr Entlastung und mehr Attraktivität für Pflegefachkräfte schaffen soll. 

„Das gute Pflegekompetenzgesetz kann jetzt kommen und die Pflege von den dringend benötigten Entlastungen profitieren. Das bedeutet ganz konkret: mehr Zeit für die Menschen, weniger Zeit für Papierkram – das stärkt den Berufsstand und verbessert die Versorgung“, betont die Ministerin.

Finanzierung der GKV bleibt Herausforderung – Bund gefordert

Zugleich verwies Schenk auf mögliche Beitragserhöhungen der gesetzlichen Krankenkassen, unabhängig von dem jetzt abgeschlossenen Verfahren:

„Sollten die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen trotzdem steigen, wie es einige Kostenträger im Rahmen der Zusatzbeiträge bereits angekündigt haben, liegt das nicht an den Ländern, sondern an den strukturellen Problemen des Systems. Die Bundesgesundheitsministerin ist nachdrücklich gefordert, eine Gesamtstrategie für die Finanzierung beziehungsweise Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu entwickeln, die nicht auf einseitigen Kürzungen beruht.“

Eine Möglichkeit, um die Beiträge der Gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten, wäre zum Beispiel das lange angekündigte Abschmelzen der versicherungsfremden Leistungen. Damit könnten die gesetzlich Versicherten um eine weit größere Summe – nämlich rund neun Milliarden Euro jährlich – entlastet werden, so Schenk: 

„Was es braucht, ist eine nachhaltige und breite Finanzierungsstrategie, um die Beitragsstabilität auch ab 2027 zu sichern.“ 

Krankenhausreform: Transformationsfonds muss regionale Realität abbilden

Mit Blick auf die laufende Debatte zur Krankenhausfinanzierung fordert Thüringens Gesundheitsministerin weitere Bewegung beim geplanten Transformationsfonds im Rahmen der Krankenhausreform:

„Gerade im Osten hat es bereits umfangreiche Strukturveränderungen gegeben. Der Transformationsfonds muss deshalb auch Krankenhäuser einbeziehen, die sich bereits auf den Weg gemacht haben. Viele Kliniken befinden sich mitten im Prozess der Modernisierung, Spezialisierung und Digitalisierung – diese Häuser dürfen jetzt nicht durchs Raster fallen. Der Transformationsfonds muss die ostdeutsche Realität berücksichtigen. Das fordern wir erneut mit Nachdruck ein.“

Schenk abschließend:

„Wir haben ein wichtiges Signal gesetzt: Pflege stärken – ohne die Krankenhäuser zu gefährden. Der heute eingeschlagene Weg schützt die Versorgungssicherheit und schafft Perspektive. Jetzt braucht es von der Bundesregierung ein tragfähiges Gesamtkonzept für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung und eine faire Umsetzung der Krankenhausreform.“

Erläuterungen:

Vermittlungsausschuss

Der Vermittlungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat. Er besteht aus 16 Mitgliedern des Bundestages und 16 Mitgliedern des Bundesrates (je ein Mitglied pro Bundesland).

Der Vermittlungsausschuss wird immer dann aktiv, wenn sich Bundestag und Bundesrat nicht auf den Inhalt eines Gesetzes einigen können oder wenn der Bundesrat zum Gesetz Änderungsbedarf sieht. 

Demzufolge wird das Gesetz nicht sofort beschlossen, sondern zur weiteren Beratung an das Gremium überwiesen. Bundestag und Bundesrat verhandeln über einen Kompromiss – etwa über das Entfernen, Ändern oder Präzisieren einzelner Passagen – in diesem Fall die Streichung bzw. Anpassung des Artikel 13a.

Meistbegünstigtenklausel

Die Meistbegünstigtenklausel regelt, dass Tarifsteigerungen der Krankenhausbeschäftigten (insbesondere Pflege) von den Krankenkassen refinanziert werden, was in der Regel durch einen bundesweiten Orientierungswert geschieht. Kürzungen, der Wegfall oder die Aussetzung dieser Klausel verschärfen die finanzielle Situation der Kliniken dadurch, dass Mittel gekürzt werden, während gleichzeitig die Finanzierungslücke wächst. 

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