Gotha: Entlastung für die Träger der Jugendsozialarbeit
Kurz vor Weihnachten hat der Landkreis Gotha Städte und Gemeinden sowie freie Träger der Jugendhilfe um insgesamt 170.000 Euro entlastet. In seiner jüngsten Sitzung am 11. Dezember beschloss der Jugendhilfeausschuss einstimmig, den jeweiligen Eigenanteil der Anstellungsträger von Jugendsozialarbeiterinnen und -sozialarbeitern zur Finanzierung der Personalkosten durch die Zuweisung zusätzlicher Mittel zu übernehmen.
Möglich wird diese Unterstützung, weil beispielsweise offene Stellen im laufenden Jahr nicht besetzt werden konnten und seitens des Freistaates Thüringen rund 53.000 Euro über die Richtlinie „Örtliche Jugendförderung“ mehr zugewiesen worden sind als ursprünglich geplant waren. „Nachdem das Jahr 2025 angesichts der noch laufenden Haushaltsberatungen für die freien Träger mit einer Zitterpartie begonnen hat, ist der vollständige Ersatz der Eigenmittel eine willkommene und versöhnliche Botschaft zum Jahresende“, ordnet der Zweite Beigeordnete Adrian Weber das Votum des Jugendhilfeausschusses ein.
Für das kommende Jahr plant der Landkreis insgesamt 1.580.000 Euro Ausgaben zur Förderung der Jugendsozialarbeit, wovon 1.260.000 Euro Landesmittel erwartet werden. Insgesamt sollen so 22,4 Stellen vorgehalten werden. Die Finanzierung von Jugendsozialarbeitern in der Fläche erfolgt regelmäßig durch den Dreiklang von Landesförderung, kreislichen Mitteln und dem jeweiligen Eigenanteil des Trägers, zu denen neben den Städten und Gemeinden auch Institutionen wie der Kreissportbund e. V., der Kreisjugendring e. V. oder der art der stadt
e. V. zählen.


