A73 bei Suhl: Unterwegs ohne Licht – Polizei stoppt Autofahrerin

Foto: Mit KI erstellt
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A73 Höhe Suhl (ots)

Kurze Tage – lange Nächte. In den Wintermonaten bleibt es lang dunkel. Umso wichtiger ist eine helle und vor allem funktionstüchtige Fahrzeugbeleuchtung. Am Freitagabend war eine junge Frau auf der A73 in Richtung Coburg unterwegs – ohne Licht. Andere Verkehrsteilnehmer versuchten vergeblich, die Frau durch Lichthupe und Warnblinkanlage darauf aufmerksam zu machen.

Nun kamen die Beamten der Autobahnpolizeistation Süd ins Spiel. Die Frau wurde einer Fahrzeugkontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass das Licht nicht defekt, sondern auf „Automatik“ eingestellt war. Trotz der Einstellung blieb das Fahrzeug dunkel. Nach einigen Versuchen und Umstellen der Lichteinstellung ging sowohl das Abblendlicht als auch das Rücklicht. Dies verdeutlicht, dass man sich als verantwortlicher Fahrzeugführer nicht ausschließlich auf die automatische Lichteinstellung am Fahrzeug verlassen sollte. Ohne Licht sind Sie im Straßenverkehr schlecht oder gar nicht zu erkennen. Dies bringt ein hohes Unfallrisiko mit sich.

Doch nicht nur die gewählte Lichteinstellung sollte vor Fahrtantritt geprüft werden, sondern auch die Funktionstüchtigkeit aller Scheinwerfer. Das Nichtbenutzen der Beleuchtung am Fahrzeug – obwohl die Sichtverhältnisse dies erfordern – stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarngeld in Höhe von 20,00 Euro geahndet werden.

Die Verkehrskontrolle und eventuell daraus resultierende Sanktionen lassen sich verhindern, indem man vor Fahrtantritt alle Lichter am Auto überprüft. So tragen Sie aktiv zur Verkehrssicherheit aller bei. Seien Sie ein Vorbild und fahren Sie mit Licht.

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Original-Content von: Autobahnpolizeiinspektion, übermittelt durch news aktuell.

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