Waltershausen – Brandvorrichtung an Lokal angebracht: Polizei ermittelt

Foto: Mit KI erstellt
Anzeige

Waltershausen (Landkreis Gotha) (ots)

Seit den frühen Morgenstunden findet im Bereich der Johann-Matthäus-Bechstein-Straße ein Polizeieinsatz statt. Nach derzeitigen Erkenntnissen wurde durch Unbekannte eine unbekannte Brandvorrichtung an die Tür eines Lokals angebracht, welcher zur Umsetzung gelangte.

Hierdurch entstand geringer Sachschaden an der Eingangstür. Darüber hinaus wurde eine Sachbeschädigung an einem Pkw begangen. Etwaige Zusammenhänge werden im Rahmen der Ermittlungen geprüft. Durch den Brand wurde niemand verletzt, für mehrere Stunden war der Einsatzort weiträumig abgesperrt. Die Ermittlungen wurden durch die Kriminalpolizei Gotha übernommen.

Es wird in alle Richtungen ermittelt, derzeit liegen keine Hinweise auf eine konkrete Tatmotivation vor. Die Polizei Gotha sucht Zeugen, die vergangene Nacht verdächtige Wahrnehmungen zu Personen oder Fahrzeugen in der Johann-Matthäus-Bechstein-Straße oder im unmittelbaren Umfeld gemacht haben. Diese werden unter der Telefonnummer 03621-781124 und der Bezugsnummer 0316008/2025. (ah)

Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gotha, übermittelt durch news aktuell.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.