Aufstallungspflicht für Geflügel aufgehoben

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Das Veterinäramt informiert darüber, dass die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Gotha vom 23. Oktober 2025 über die Anordnung der Aufstallung aller Geflügelbestände und andere in Gefangenschaft gehaltenen Vögel im Landkreis Gotha und das Verbot zur Durchführung von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln im gesamten Gebiet des Landkreises Gotha mit Wirkung zum 6. Dezember aufgehoben werden.

Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wurde am 5. Dezember 2025 auf der Internetseite des Landratsamtes Gotha unter www.landkreis-gotha.de/aktuelles/bekanntmachungen verkündet

Mit der Allgemeinverfügung vom 23. Oktober 2025 wurde der Gefährdungssituation durch die in anderen Landkreisen Thüringens aufgetretene Infektion mit dem hochpathogenen aviären Influenzavirus des Subtyps H5N1 (HPAI H5N1) Rechnung getragen und auf fachaufsichtliche Weisung des Landes zum Schutz des Geflügels im Landkreis Gotha die Aufstallung angeordnet.

Das Veterinäramt weist jedoch darauf hin, dass Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen in Geflügelhaltungen weiter dringend erforderlich sind. Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter im Landkreis Gotha, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Gotha anzuzeigen.

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