Gothardusfest 2026: Planungen gestartet: Händler und Versorger können sich ab sofort anmelden

Gothardusfest Riesenrad 2023 © Uwe-Jens Igel
Anzeige

Mit dem 1. Dezember starten offiziell die ersten organisatorischen Schritte für das Gothardusfest 2026. Die städtische Informationsseite zum Fest wurde aktualisiert und stellt ab sofort alle relevanten Unterlagen bereit, darunter Anmeldeformulare und Teilnahmebedingungen für Händlerinnen und Händler, Versorger und gastronomische Anbieter.

Das Gothardusfest findet im kommenden Jahr vom 30. April bis 03. Mai 2026 statt. Den Auftakt bildet der Warm-up-Abend am Donnerstag, bevor das Festgeschehen über die gesamte InnenstadtGothas verteilt fortgesetzt wird. Tradition und Moderne verbinden sich dabei zu einem bunten Programm, das jährlich zu Ehren des Schutzpatrons St. Gothardus zehntausende Besucherinnen und Besucher in die Altstadt zieht.

Neben den allgemeinen Anmeldungen für Standbetreiber wurden auch die Ausschreibungen für Platzbetreiber im Bereich Unterer Hauptmarkt sowie für den Brühl veröffentlicht. Interessierte Akteure können ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Dezember 2025 einreichen. Die Veröffentlichung soll allen Marktteilnehmenden eine verlässliche Planungsgrundlage bieten.

Alle Informationen, Anmeldeformulare und Ausschreibungen sind unter www.gothardusfest.de abrufbar.

👉 Aktuelle Nachrichten und Meldungen aus der Stadt Gotha finden Sie auf Gotha-Aktuell – Stadt Gotha.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.