Winterdienst in Gotha: Regelungen und Zuständigkeiten

Foto: © Stadt Gotha
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Mit dem Einsetzen des ersten Schnees beginnt auch in Gotha die Zeit des Winterdienstes. Verschneite und glatte Gehwege sowie Fahrbahnen stellen nicht nur eine Einschränkung im Alltag, sondern auch eine erhebliche Gefahrenquelle dar. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, gelten klare gesetzliche Regelungen, die den Winterdienst in der Stadt regeln.

Die Verpflichtung zur Räumung und Streuung ist im § 49 Absatz 3 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) sowie in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Gotha festgelegt. Danach sind die Gemeinden grundsätzlich verpflichtet, Gehwege und Überwege für Fußgänger von Schnee zu befreien und bei Glätte zu streuen. Diese Pflicht hat die Stadt Gotha durch Satzung auf die Anlieger der angrenzenden Grundstücke übertragen.

Demnach sind Eigentümer und Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken, die an öffentliche Wege, Straßen oder Plätze angrenzen, zum Winterdienst verpflichtet. Die Räum- und Streupflicht gilt an Werktagen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr. Ziel ist es, die Begehbarkeit der Gehwege und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten.

Der städtische Straßenwinterdienst übernimmt ergänzend die Räum- und Streuarbeiten auf den Fahrbahnen der öffentlichen Straßen innerhalb des Stadtgebietes. Insgesamt werden rund 100 Kilometer Straßennetz gemäß dem geltenden Winterdienstplan betreut. Ein flächendeckender Winterdienst auf sämtlichen Straßen ist jedoch nicht möglich und auch nicht erforderlich. Insbesondere Nebenstraßen werden nicht durch die Stadt Gotha geräumt oder gestreut.

Mit der operativen Durchführung des Winterdienstes ist die Stadtwirtschaft Gotha GmbH beauftragt. Das Unternehmen ist umfassend auf die Wintersaison vorbereitet. Die Winterdienstflotte besteht aus Multicars, Kommunalschleppern und fünf Lkw. Zudem stehen rund 700 Tonnen Streumaterial bereit, um bei Bedarf schnell und effizient reagieren zu können.

Die Stadt Gotha appelliert an alle Grundstückseigentümer und Anlieger, ihre gesetzlich festgelegten Räum- und Streupflichten ernst zu nehmen und durch verantwortungsbewusstes Handeln einen Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit während der Wintermonate zu leisten.

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