Kay Gottschalk: Schufa-Skandal: Regierung schaut weg und Bürger bleiben weiter gläsern

Kay Gottschalk/ Foto: AfD
Anzeige

Vor dem Bundesgerichtshof (Az. I ZR 97/25) wurde gestern über die Speicherpraxis von Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa verhandelt. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Daten über abgeschlossene Insolvenzverfahren drei Jahre lang gespeichert werden dürfen, obwohl das amtliche Insolvenzportal diese schon nach sechs Monaten löscht. Das Verfahren hat Bedeutung für Millionen Bürger. Hierzu erklärt der stellvertretende AfD-Bundessprecher, Kay Gottschalk:

„Wer seine Schulden bezahlt hat, darf nicht noch jahrelang wie ein Risiko behandelt werden. Dass Auskunfteien wie die Schufa veraltete Daten weiterführen, verletzt den Grundsatz von Fairness und Datenschutz. Die Bundesregierung schaut tatenlos zu, während Bürger durch undurchsichtige Bewertungssysteme benachteiligt werden.“

Gottschalk weiter: „Gerade für Familien, Selbständige oder Mieter kann ein einziger Eintrag über Kredit oder Wohnung entscheiden. Das darf keine Privatfirma nach eigenen Regeln bestimmen. Es braucht klare gesetzliche Fristen und transparente Verfahren. Datenschutz ist ein Bürgerrecht, kein Gnadenrecht.“

„Die Bundesregierung muss endlich handeln, denn Schuldner, welche Ihre Verpflichtungen erfüllt haben, müssen die Chance auf einen wirtschaftlichen Neuanfang bekommen. Nur eine geregelte Datenspeicherung schafft Vertrauen in Wirtschaft und Rechtsstaat“, so Gottschalk.

Anzeige

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.