„Wirtschaftsfaktor Tourismus“: Thüringen erzielt 2024 über vier Milliarden Euro Umsatz

Bild von Peter Weideman auf Pixabay

Boos-John: Studie macht enorme wirtschaftliche Kraft der Branche sichtbar / Gösel: Positive Effekte für Handel, Handwerk und Dienstleistungen.

Erfurt. Der Thüringer Tourismus hat 2024 einen Bruttoumsatz von 4,17 Milliarden Euro erwirtschaftet. Das geht aus der Studie „Wirtschaftsfaktor Tourismus“ hervor, die das Deutsche Wirtschaftswissenschaftliche Institut für Fremdenverkehr der Universität München (dwif) im Auftrag des Thüringer Wirtschaftsministeriums und der Thüringer Tourismus GmbH (TTG) erstellt hat. Gegenüber dem letzten Vor-Corona-Jahr 2019 ist der touristische Bruttoumsatz damit um zehn Prozent angestiegen. „Die Zahlen machen sichtbar, welche wirtschaftliche Kraft in dieser Branche steckt“, sagte Wirtschaftsministerin Colette Boos-John. „Der Tourismus leistet einen enorm wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung Thüringens.“

Dies schlägt sich nicht zuletzt in Arbeitsplätzen und Steueraufkommen nieder: Laut „Wirtschaftsfaktor Tourismus“ entsteht durch die touristische Nachfrage in Thüringen Einkommen in Höhe von rund zwei Milliarden Euro (Wertschöpfung). Dies entspricht rein rechnerisch dem Jahreseinkommen von etwa 82.500 in Vollzeit beschäftigten Personen. Zudem fließen allein über die Mehrwert- und die Einkommensteuer rund 390,1 Millionen Euro pro Jahr in die öffentlichen Kassen. „Wie stark Tourismus wirkt, zeigt sich erst, wenn man konkret hinschaut. Hinter jedem Aufenthalt, jedem Besuch und jedem Erlebnis stehen Arbeitsplätze, regionale Wertschöpfung und Investitionen, sagte TTG-Geschäftsführer Christoph Gösel. Als klassische Querschnittsbranche habe der Tourismus positive Effekte für Handel, Handwerk und Dienstleistungen, trage aber auch zur Lebensqualität im Land bei und sei Kulturvermittler und Treiber der gesellschaftlichen Entwicklung.

Insgesamt zählte Thüringen im Jahr 2024 mehr als 98,5 Millionen touristische Aufenthaltstage, wovon der Tagestourismus mit 72,5 Millionen Tagesausflügen einen Großteil beisteuerte. Allein hierauf sind 2,2 Milliarden Euro und damit mehr als die Hälfte des touristischen Bruttoumsatzes in Thüringen zurückzuführen. Die touristischen Betriebe (gewerbliche Betriebe, Privatquartiere, Camping- und Caravanstellplätze) stehen für 13,8 Millionen touristische Aufenthaltstage und einen Bruttoumsatz von 1,6 Milliarden Euro. Der Rest entfällt auf Besuche von Verwandten und Freunden. Direkte Profiteure des Tourismus sind neben dem Gast- und Beherbergungsgewerbe (knapp zwei Milliarden Euro bzw. 47,6 Prozent vom Bruttoumsatz) auch der Einzelhandel mit 1,25 Milliarden Euro (30 Prozent) und der Dienstleistungssektor mit 935 Millionen Euro (22,4 Prozent).

„Für mich ist besonders wichtig: Der Tourismus sichert Wertschöpfung und Beschäftigung nicht nur in den großen Städten, sondern auch im ländlichen Raum“, sagte die Wirtschaftsministerin. Deshalb zahlten sich Investitionen von Kommunen und Unternehmen in die touristische Infrastruktur oft auch dann aus, wenn sie bei Erhalt und Betrieb dieser Infrastrukturen nicht vollständig kostendeckend arbeiten könnten. „Unter dem Strich kann am Ende eine ganze Region von den Einnahmen profitieren, die der Tourismus durch Steuern, Kaufkraft, Aufträge und ortsgebundene Arbeitsplätze generiert. Auch das ist aus meiner Sicht ein Ergebnis dieser Studie.“ Der „Wirtschaftsfaktor Tourismus“ wird seit 2014 alle fünf Jahre erhoben.

Eine ausführliche Präsentation der Ergebnisse zum Wirtschaftsfaktor Tourismus in Thüringen ist unter https://thueringen.tourismusnetzwerk.info/download/pdf-statistik/dwif-Wirtschaftsfaktor-Tourismus-fuer-Thueringen-2024.pdf abrufbar.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.