Gesundheitsnavigator der AOK kann mehr als der Klinikatlas

Patientinnen und Patienten profitieren von echter Vergleichbarkeit

Der AOK‑Gesundheitsnavigator bietet Patientinnen und Patienten bei der Auswahl des für ihre Behandlung besten Krankenhauses einen entscheidenden Informationsvorsprung. Während der staatliche Bundes‑Klinik-Atlas noch immer in der Kritik steht und auf eine Reform zusteuert, liefert der AOK‑Navigator bereits seit Jahren wissenschaftlich valide Ergebnisse zur Behandlungsqualität – transparent und verständlich. Ab heute stehen die aktualisierten Ergebnisse bereit.

Der AOK Gesundheitsnavigator: Ein Kompass für Patientinnen und Patienten

Der AOK‑Navigator bildet die Ergebnisse zur Behandlungsqualität von Krankenhäusern in 13 veröffentlichten Leistungsbereichen ab, darunter unter anderem Knie- und Hüftgelenkersatz, Gallenblasenentfernung, Verschluss eines Leistenbruchs sowie Eingriffe an der Prostata. Grundlage sind Behandlungsdaten, die nach medizinisch‑wissenschaftlichen Kriterien vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) ausgewertet wurden.

Im Gegensatz zu anderen Krankenhausportalen bezieht das QSR‑Verfahren (Qualitätssicherung mit Routinedaten) auch Komplikationen ein, die nach dem Krankenhausaufenthalt eintreten. Dies ermöglicht ein umfänglicheres Bild der Versorgungsqualität bei vergleichsweise geringen Verweildauern. Die Ergebnisse werden im Navigator mit den bekannten Lebensbäumen – von einem bis drei Bäumen – dargestellt und machen Qualität auf einen Blick vergleichbar.

Auch im Vergleich zu anderen öffentlichen Portalen wie dem Deutschen Krankenhausverzeichnis der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) geht das AOK-Instrument über die Darstellung reiner Struktur- und Fallzahldaten hinaus. Für insgesamt 84 Krankenhäuser aus Sachsen und Thüringen sind die jetzt aktualisierten QSR-Ergebnisse ab sofort online abrufbar (Berichtszeitraum 2021 bis 2023 bzw. 2019 bis 2023 bei Knieprothesenwechsel, mit Nachbeobachtung bis einschließlich 2024).

„Die Menschen haben ein Recht darauf zu wissen, wo sie gut behandelt werden. Unser Gesundheitsnavigator liefert Antworten, die auf wissenschaftlicher Analyse und realen Ergebnissen beruhen – und nicht auf bloßen Strukturinformationen“, sagt Rainer Striebel, Vorstand der AOK PLUS. „Gerade bei planbaren Operationen zählt Qualität mehr als Entfernung. Wir sehen es als unsere Aufgabe, für Transparenz zu sorgen und den Menschen damit Sicherheit zu geben.“

Große Qualitätsunterschiede zwischen den Kliniken

Die aktuell ausgewerteten QSR‑Daten zeigen erneut deutliche Unterschiede zwischen den Krankenhäusern. Kliniken, die bestimmte Eingriffe häufig durchführen, erzielen in der Regel bessere Ergebnisse und weniger Komplikationen. Besonders bei planbaren Operationen wie dem Einsatz eines neuen Knie- oder Hüftgelenks zeigt sich dies, sodass Patientinnen und Patienten von einer zunehmenden Spezialisierung von Kliniken profitieren.

„Deutschland braucht mehr Spezialisierung und Zentralisierung bei planbaren Eingriffen“, so Striebel weiter. „Nur wenn Erfahrung und Fachwissen konzentriert werden, profitieren die Menschen von besseren Ergebnissen und mehr Sicherheit. Der Gesundheitsnavigator zeigt ihnen dabei den Weg.“

QSR‑Verfahren – eine verlässliche Objektivierung von Qualität

Seit 2010 wertet das QSR‑Verfahren jährlich Behandlungsdaten aus und macht die Qualität der stationären Versorgung vergleichbar. Das WIdO analysiert anonymisierte Abrechnungsdaten zu Eingriffen, Komplikationen und Nachbehandlungen, um eine faire und wissenschaftlich fundierte Bewertung zu ermöglichen. Die Ergebnisse fließen kontinuierlich in den AOK‑Gesundheitsnavigator ein.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.