Landkreis fördert Medizinstudent:innen und medizinische Fachkräfte

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Noch bis 30. Oktober sind Bewerbungen möglich

Seit dem 17. Oktober 2025 kann der Landkreis Gotha Studierende der Human- und Zahnmedizin und medizinische Fachkäfte, die nach erfolgreicher Ausbildung in der Region arbeiten wollen, mit einem Stipendium unterstützen. Der Kreistag hat eine entsprechende Richtline in seiner Sitzung am 24. September mehrheitlich beschlossen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises am 16. Oktober ist die Richtlinie nun in Kraft getreten.

Nach der Richtlinie können jährlich je drei Studierende der Human- und Zahnmedizin nach Bestehen des ersten Studienabschnitts (Vorklinik) gefördert werden – mit 500 Euro monatlich nach bestandenem Physikum und für längstens 8 Semester. Im Gegenzug verpflichten sich die Stipendiat:innen, nach erfolgreichem Studium und der Facharztweiterbildung für einen Zeitraum von fünf Jahren im Landkreis Gotha tätig zu werden. Wer sich niederlassen möchte, dazu eine Praxis gründet oder übernimmt, kann außerdem einen Zuschuss für deren Ausstattung in Höhe von 9000 Euro beantragen.

Parallel zu den Ärzt:innen sollen zudem jährlich drei medizinische Fachkräfte aus Praxen im Landkreis für eine berufsqualifizierende Weiterbildung mit monatlich 200 bis 300 Euro unterstützt werden. Die Höhe der Förderung ist hierbei abhängig von der Art und der Dauer der Qualifikation. Auch hier ist die Ortsbindung wichtig, so dass die Anschlussbeschäftigung im Landkreis für mindestens drei Jahre verpflichtend ist.

„Mit dieser Förderrichtlinie hat der Kreistag der Verwaltung ein Instrumentarium an die Hand gegeben, die medizinische Grundversorgung in der Region in den kommenden Jahren personell zu verbessern. Dabei legen wir den Fokus nicht nur auf die Gewinnung von ärztlichem und zahnärztlichem Nachwuchs, sondern wir möchten auch die Qualifizierung von mittlerem medizinischen Personal fördern. Denn nur mit gutem Fachpersonal können sich Ärztinnen und Ärzte niederlassen. Darin unterscheidet sich die Förderrichtlinie unseres Landkreises zudem von den ausgelobten Stipendien anderer Landkreise und kreisfreien Städte“, fasst Sozialdezernent Adrian Weber zusammen, warum sich der Landkreis Gotha für die Stipendien stark macht.

In diesem Jahr können Interessent:innen noch bis zum 30. Oktober die Förderung beim Landratsamt beantragen. Die Bewerbung soll neben einem Motivationsschreiben und einem Lebenslauf eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder Aufnahmebestätigung einer Universität bzw. einen Qualifizierungsvertrag und ggf. ein Empfehlungsschreiben beinhalten. Die Zuschüsse für die sächliche Förderung einer Praxisgründung können mit einer Beschreibung des Vorhabens samt Finanzierungsübersicht, aus der die gesicherte Gesamtfinanzierung hervorgeht, beantragt werden.
Ab dem kommenden Jahr ist der Stichtag für die Beantragung der Unterstützung jeweils der 30. Juni.

Für die Gewährung dieser Stipendien und Zuschüsse ist ein Entscheidungsgremium vorgesehen, in dem neben dem Landrat, dem Vorsitzenden des Sozialausschusses des Kreistages und eine:r Vertreter:in des Gesundheitsamtes auch die Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigung vertreten sein werden.

Die Förderrichtlinie des Landkreises Gotha zur personellen Sicherung der medizinischen Versorgung ist unter
www.landkreis-gotha.de/fileadmin/user_upload/pdf-Dateien/Foerderrichtlinie_Medizinstipendien.pdf abrufbar.

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