Gotha: Hallenbadfinanzierung muss gemeinsame Kraftanstrengung sein
Betreibende Kommunen dürfen nicht allein gelassen werden: Gemeinsame Presseinformation der Stadtverwaltung Gotha und der Gemeinde Bad Tabarz.
Knut Kreuch, der Oberbürgermeister der Residenzstadt Gotha, und David Ortmann, der Bürgermeister der Gemeinde Bad Tabarz, sehen die Städte und Gemeinden, die Hallenbäder als wichtige Einrichtung der öffentlichen Daseinsvorsorge betreiben, allein gelassen.
Vor allem die Betriebskostensteigerungen sind der Grund für ein zunehmendes Defizit. „Die steigenden Personal-, Energie- und Materialkosten als Treiber der Inflation sorgen für ein wachsendes Finanzierungsloch, da die Kosten nicht auf die Eintrittspreise im Bad umgelegt werden können“, so der Oberbürgermeister der Stadt Gotha. „Die Menschen brauchen ihr Geld, um die Lebenshaltungskosten zu begleichen.“ Eine weitere Erhöhung der Eintrittspreise hätten laut Kreuch Einnahmeverluste zur Folge, da die Kunden schlichtweg ausbleiben würden. „Die Leute können ihr Geld nur einmal ausgeben“, so der Oberbürgermeister.
Die beiden Kommunalpolitiker weisen daraufhin, dass vor allem die öffentliche Daseinsfürsorge unterfinanziert sei. Gotha und Bad Tabarz ermöglichen zurzeit das Schulschwimmen für die Kinder aller Städte und Gemeinden im Landkreis Gotha.
Allerdings würden nur rund 25 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten vom Träger, dem Landkreis Gotha, übernommen. Wir schätzen die Bemühungen des Landkreises durchaus, müssen aber feststellen das Gotha und Bad Tabarz mit der Last in Zukunft nicht alleingelassen werden dürfen. „Es kann nicht sein, dass das Schulschwimmen im Landkreis Gotha für 29 Städte und Gemeinden zu drei Vierteln von zwei Kommunen finanziert wird“, so Ortmann.
Knut Kreuch verweist auch auf die überörtliche Bedeutung der Hallenbäder. „Unsere beiden Bäder sind Orte des Kinderschwimmens, der Aus- und Weiterbildung des Katastrophenschutzes, der Wasserwacht und der DLRG, der Polizei und der Feuerwehr. Die Thüringer Hallenbäder zählen zu den wichtigsten Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Sie bedienen als Orte der Begegnungen alle Altersgruppen. Sie sind unerlässlich für Selbsthilfegruppen und Reha-Kurse. Sie sind wichtig für die Wirtschaftsförderung und die Wohnqualität ganzer Regionen“.
Die beiden Bürgermeister sehen auch die Landesregierung in der Pflicht. „Die Koalition aus CDU, BSW und SPD hat sich im Koalitionsvertrag zum Erhalt der
bestehenden Hallenbäder bekannt und bis zur Reform des Kommunalen Finanzausgleichs weitere Unterstützung zugesagt. Dieses Versprechen droht die Brombeer-Koalition zu brechen“, so Ortmann.
In den letzten Jahren haben die Badträger im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten Anstrengungen unternommen, ihre Einrichtungen zu sanieren und Betriebskosten zu senken. „Bäder sind jedoch immer Zuschusseinrichtungen und können keine Gewinne erwirtschaften. Als Einrichtungen der Daseinsvorsorge ist das auch nicht ihre Aufgabe. Sie sollen vor allen Dingen einer breiten gesellschaftlichen Schicht das Schwimmenlernen und körperliche Gesunderhaltung ermöglichen. Die Koalition darf diese Ziele, die auch ihre sind, nicht leichtfertig aufs Spiel setzen“, so Kreuch.