Digitale Gesetzgebung: Vereinfachung nicht auf Kosten von Verbraucherschutz

Bild von Mariakray auf Pixabay

Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbands zum Digital Omnibus-Verfahren der Europäischen Kommission

Datenschutz, Cybersicherheit und KI: In einem digitalen Omnibusverfahren will die Europäische Kommission verschiedene digitale Regulierungen vereinfachen und so Bürokratie abbauen. Die digitale Gesetzgebung soll Verbraucher:innen schützen, wenn sie online unterwegs sind. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, dass durch die Vereinfachung von Gesetzen, Schutzstandards für Verbraucher:innen herabgesetzt werden könnten.

Die Europäische Kommission plant in der digitalen Gesetzgebung Bürokratie abzubauen und Regeln praxistauglicher zu machen. Dieses Vorhaben ist aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands grundsätzlich positiv zu sehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert jedoch, dass die Pläne der Europäischen Kommission einer Deregulierung gleichgesetzt werden können. Eine Vereinfachung der digitalen Gesetzgebung ist nur zu begrüßen, wenn sie auch gut für Verbraucher:innen ist. Ziel muss es sein, Regulierungen verständlicher und leichter umsetzbar zu machen und gleichzeitig den Schutz von Verbraucher:innen im digitalen Bereich zu stärken.

„Regulierung heißt nicht immer gleich Bürokratie. Gute Gesetze können einfach sein und gleichzeitig wichtige Schutzstandards für Verbraucherinnen und Verbraucher beinhalten. Das gilt auch für die digitale Gesetzgebung“, sagt Lina Ehrig, Leiterin des Teams Digitales und Medien im Verbraucherzentrale Bundesverband.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert unter anderem:

  • Schutz der ePrivacy stärken: Die EU muss Tracking und Profiling zu Werbezwecken verbieten. Die Pläne der EU könnten den Schutz der Grundrechte untergraben.
  • Datenschutz stärken: Die DSGVO sollte nicht geöffnet werden. Klare Leitlinien und praktische Instrumente unterstützen auch Unternehmen.
  • Verbraucherschutz bei KI-Anwendungen stärken: Die EU darf den Anwendungsbereich der KI-Verordnung nicht durch Ausnahmen für Hochrisiko-KI in Sektoren wie Medizinprodukte oder Kinderspielzeug einschränken.
  • Cybersicherheit stärken: Meldepflichten sollten vereinfacht werden, damit Verbraucher:innen angemessen informiert sind.
  • Verbraucherrechte beim Online-Shopping stärken: Online-Marktplätze sollten mehr Verantwortung und Haftung übernehmen, wenn Drittanbieter gegen EU-Recht verstoßen.
Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.