Stadt Gotha weist auf neue Empfängerprüfung bei Überweisungen hin
Seit Oktober 2025 führen die Kreditinstitute eine verbindliche Empfängerüberprüfung bei Überweisungen ein. Damit Zahlungen an die Stadt Gotha weiterhin reibungslos ausgeführt werden können, ist die korrekte Angabe des Empfängernamens erforderlich.
Als zulässige Empfängerbezeichnung ist ausschließlich „Stadt Gotha“ einzutragen. Überweisungen mit abweichenden Angaben können zu Verzögerungen führen oder im Einzelfall nicht ausgeführt werden.
Besondere Aufmerksamkeit gilt bestehenden Daueraufträgen. Auch hier greift die Empfängerüberprüfung, weshalb bereits eingerichtete Aufträge entsprechend angepasst werden müssen.
Die Maßnahme dient der Sicherheit im Zahlungsverkehr und der korrekten Zuordnung von Zahlungen. Eine rechtzeitige Anpassung verhindert Verzögerungen und stellt die ordnungsgemäße Verbuchung sicher.