Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Greiz
In einem Geflügelbetrieb im Landkreis Greiz mit 138 Enten und 15 Gänsen wurde gestern Abend der Ausbruch der Geflügelpest durch das Nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bestätigt. Es handelt sich dabei um das hochpathogene Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1 (HPAI H5N1). Die Ursache des Eintrages ist noch nicht abschließend geklärt.
Nach der amtlichen Feststellung des Tierseuchenausbruchs werden um den betroffenen Betrieb Sperrzonen mit einem Radius von drei Kilometern (Schutzzone) und zehn Kilometern (Überwachungszone) eingerichtet. Neben dem Landkreis Greiz ist von der Überwachungszone auch der Saale-Orla-Kreis betroffen.
In den Sperrzonen ergreifen die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter tierseuchenrechtlich vorgeschriebene Schutzmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem klinische Untersuchungen und ein Verbot des Verbringens von Geflügel und Geflügelerzeugnissen. In bestimmten Fällen und unter festgelegten Voraussetzungen bestehen teilweise Ausnahmemöglichkeiten von Verbringungsverboten. Des Weiteren erfolgt eine Risikobewertung auf Grundlage der epidemiologischen Situation, einschließlich der Prüfung der Notwendigkeit weiterer Schutzmaßnahmen, wie gegebenenfalls ein Aufstallungsgebot sowie eine Beschränkung der Durchführung von Ausstellungen mit Geflügel oder ähnliche Veranstaltungen.
Für den betroffenen Betrieb, in dem das Virus nachgewiesen wurde, besteht eine Verbringungssperre. Das restliche in dem Betrieb gehaltene Geflügel wurde unter amtlicher Aufsicht tierschutzgerecht getötet. Eine weiterführende Ausbreitung des Seuchengeschehens kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sicher ausgeschlossen werden.
Das Thüringer Sozialministerium ruft zur konsequenten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf und bittet bei den betroffenen Geflügelhaltern um Verständnis für die erforderlichen Maßnahmen in der Schutz- und Überwachungszone.
Oberste Priorität hat der Schutz des Geflügels in Thüringen vor einer möglichen weiteren Verbreitung der Seuche. Erkrankungen von Geflügel sind umgehend dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Die Geflügelpest, auch Hochpathogene Aviäre Influenza, genannt, ist sehr krankmachend. Betroffene Tiere zeigen schwere allgemeine Krankheitszeichen und es treten vermehrt Todesfälle auf.
Aviäre Influenza-Viren können bei Exposition in einzelnen Fällen auch auf den Menschen übertragen werden. Aus diesem Grund sollten Personen, die in intensiven Kontakt mit infiziertem Geflügel oder deren Ausscheidungen kommen, als Vorsichtsmaßnahme für mindestens zehn Tage auf das Auftreten von grippeähnlichen Symptomen bzw. Bindehautentzündungen achten.
Falls Symptome auftreten, sollte unverzüglich ärztliche Hilfe in Anspruch genommen und eine Testung auf Influenzaviren durchgeführt werden. Darüber hinaus gelten allgemeine Hygieneregeln. So sollten tote Vögel nicht mit bloßen Händen angefasst und die Hände bei einem Kontakt gründlich mit Wasser und Seife gewaschen werden.
Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des jeweiligen Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu melden. Von dort aus wird das Einsammeln und Beproben der Tiere organisiert.
Im Zusammenhang mit der Geflügelpest wird noch einmal auf eine davon unabhängige Meldeverpflichtung für die Haltung von Geflügel hingewiesen. Bisher nicht gemeldetes Geflügel muss beim jeweils zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt angemeldet werden.
Weitere Informationen zur Geflügelpest sind auf der Homepage des Thüringer Sozialministeriums unter folgendem Link zu finden:
https://soziales.thueringen.de/veterinaerwesen/gefluegelpest
Die aktuelle Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts (Stand: 9. September 2025) ist hier abrufbar:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest