Gesundheitsministerkonferenz fasst Beschluss zur Umsetzung der Krankenhausreform

Bild von Cor Gaasbeek auf Pixabay

GMK-Vorsitzende Katharina Schenk: „Flexibilisierung des Transformationsfonds ist Gelingensgarantie der Reform.“

Die Gesundheitsministerkonferenz hat gestern unter dem Vorsitz Thüringens per Videoschalte getagt. Thema war unter anderem ein Beschluss der Länder zur Umsetzung der Krankenhausreform.

Darin fordern die Länder von der Bundesregierung (1.) erweiterte Möglichkeiten einer ausnahmsweisen Leistungsgruppenzuweisung und (2.) die Verankerung der Flexibilisierung des Transformationsfonds im aktuellen Gesetzentwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG).

Dazu die Thüringer Gesundheitsministerin und GMK-Vorsitzende Katharina Schenk: 

„Für die nachhaltige Umsetzung der Krankenhausreform ist die Flexibilisierung des Transformationsfonds die zentrale Gelingensgarantie. Es geht nicht nur darum, neue Strukturen in den Kliniken zu schaffen, sondern auch die vorhandenen weiterzuentwickeln. Letzteres spiegelt sich im aktuellen Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums nach wie vor nicht wider. Das ist nicht hinnehmbar. Der Beschluss unterstreicht die große Einigkeit der Länder in diesem Punkt.“

Konsens besteht auch dahingehend, dass es für die Zuweisung der Leistungsgruppen in ländlichen Regionen den notwendigen Gestaltungsspielraum für die Länder braucht, um Qualität und Erreichbarkeit gleichermaßen sicherzustellen. Dazu die GMK-Vorsitzende weiter: 

„Die Länder können am besten einschätzen, wie eine flächendeckende und hochwertige Versorgung vor Ort sichergestellt werden kann. Das Beharren auf starren Erreichbarkeitsvorgaben wird am Ende vor allem die Menschen in ländlichen Regionen treffen – durch längere Fahrtwege und Verunsicherung.“ 

Weitere Themen der digitalen Sitzung waren die Befähigung und Stärkung des ÖGD im gesundheitlichen Bevölkerungsschutz, die Beteiligung der Länder am geplanten Pharmadialog des Bundes, die sektorenübergreifende Versorgung sowie die Beschleunigung von Anerkennungsverfahren für medizinische Berufe.

Alle Beschlüsse finden sich zeitnah online unterhttps://www.gmkonline.de/Beschluesse.html

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