Windows 10: EU muss klare Vorgaben für Supportzeiträume aufstellen

Bild: Pixabay

Statement von Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Mehr als 30 Millionen Rechner in Deutschland laufen mit dem Betriebssystem Windows 10 des Anbieters Microsoft. Der Konzern hatte geplant, ab 14. Oktober 2025 keinen kostenfreien Support mehr für Windows 10 anzubieten. Nun hat Microsoft angekündigt, den Support für Nutzer:innen aus dem Europäischen Wirtschafsraum um ein Jahr, bis zum 14. Oktober 2026, kostenfrei zu verlängern. Dafür müssen sich Nutzer:innen ein Microsoft-Konto einrichten. Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kommentiert:

„Dass Microsoft nun den Sicherheitssupport für Windows 10 um ein Jahr verlängert, ist zwar zu begrüßen, verschiebt das Problem aber auch nur aufs nächste Jahr. Im Oktober 2026 stehen dann viele Nutzerinnen und Nutzer wieder vor derselben Herausforderung: Windows 10 wird unsicher, der Laptop funktioniert zwar noch, doch unterstützt das neuere Betriebssystem Windows 11 nicht. Für viele bedeutet das: Geld für einen Neukauf ausgeben. Verbraucherinnen und Verbraucher brauchen verlässliche Systeme, die über viele Jahre hinweg aktuell bleiben. Das vermeidet das Wegwerfen von an sich funktionierender Technik und schont den Geldbeutel der Menschen.

Wie lange ein Betriebssystem sicher und funktionsfähig ist, sollte nicht vom guten Willen der Unternehmen abhängen. Der Sicherheitssupport für Betriebssysteme muss sich an der Nutzungsdauer der Endgeräte orientieren. Die EU hat nun ein Jahr Zeit, um klare Regeln hierfür aufzustellen.“

Hintergrund

Der Cyber Resilience Act (CRA) ermöglicht der EU-Kommission Mindeststandards für den Support digitaler Geräte festzulegen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht im Fall von Betriebssystemen eine solche Notwendigkeit. Supportzeiträume für Betriebssysteme wie Windows sollten an die Nutzungsdauer von Endgeräten angepasst werden. Dadurch müssten Verbraucher:innen funktionsfähige Geräte nicht unnötig austauschen.

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