Soljanka wie zu DDR-Zeiten – das schnelle Rezept für Genießer

Mit KI erstellt
Anzeige

Wer kennt sie nicht – die legendäre Soljanka? In der DDR war sie das beliebteste Gericht in Gaststätten, Kantinen und auch zu Hause. Der Clou: Man konnte aus fast allem eine Soljanka zaubern – Fleischreste, Wurst, Paprika, Zwiebeln, Tomatenmark. Und genau das macht dieses Rezept auch heute noch so beliebt: Es ist einfach, günstig und schnell gekocht.

Zutaten (für 4 Personen):

  • 300 g Jagdwurst oder Fleischwurst
  • 1 große Zwiebel
  • 2 Paprika (rot und grün)
  • 3 Gewürzgurken
  • 1 kleine Dose Champignons
  • 2 EL Tomatenmark
  • 1 l Gemüse- oder Fleischbrühe
  • Salz, Pfeffer, Paprikapulver, etwas Zucker
  • Saure Sahne zum Servieren

Zubereitung:

  1. Wurst in Streifen, Zwiebeln, Paprika und Gurken klein schneiden.
  2. Alles kurz in einem Topf anbraten.
  3. Tomatenmark zugeben, anschwitzen und mit Brühe auffüllen.
  4. Mit Salz, Pfeffer, Paprika und einer Prise Zucker abschmecken.
  5. 20 Minuten leicht köcheln lassen.
  6. Mit einem Klecks saurer Sahne servieren.

Fertig ist die klassische DDR-Soljanka – in nur 30 Minuten auf dem Tisch!

Hinweis: Dieser Beitrag wurde redaktionell von Gotha-Aktuell erstellt. Bei der Texterstellung kam unterstützend eine KI-Assistenz (ChatGPT von OpenAI) zum Einsatz.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.