Stadt Gotha investiert in digitale Zukunft der Staatlichen Gemeinschaftsschule

Foto: © Stadt Gotha

Mit einer Investition von rund 70.000 Euro aus Eigenmitteln stattete die Stadt Gotha die Thüringer Gemeinschaftsschule umfassend mit moderner Präsentationstechnik aus. Sämtliche Unterrichtsräume erhielten digitale Displays in Größen zwischen 65 und 86 Zoll, die – je nach Bedarf – mit oder ohne Touch-Funktion genutzt werden können. Ergänzt wurde die Ausstattung durch Dokumentenkameras, durch die eine einfache und anschauliche Darstellung vorhandener Lernmaterialien möglich ist.

Die neue Technik ermöglicht zudem eine drahtlose Bildübertragung. Lehr- und Lerninhalte lassen sich dadurch flexibel spiegeln und interaktiv einsetzen, was den Unterricht abwechslungsreicher und praxisnäher gestaltet.

Bereits im Vorfeld wurden mit Fördermitteln aus dem DigitalPakt Schule die infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen: flächendeckendes WLAN, eine moderne Stromversorgung sowie HDMI-Verkabelungen. Damit ist eine reibungslose Nutzung der neuen Systeme gewährleistet.

Durch die digitale Präsentationstechnik wird nicht nur der Unterricht lebendiger gestaltet, sondern auch die aktive Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler gefördert. Die neuen Möglichkeiten erleichtern den Zugang zu multimedialen Lerninhalten und schaffen eine zeitgemäße Lernumgebung, die gemeinsames Arbeiten und innovatives Lernen unterstützt.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.