Bundesweiter Warntag am 11. September: Landkreis Gotha beteiligt sich wieder

Bild von iXimus auf Pixabay

Auch im Landkreis Gotha werden am 11. September ab 11 Uhr Sirenen ertönen und Warnungen auf den Smartphones erscheinen. Der Grund dafür ist der Bundesweite Warntag, der mittlerweile zum fünften Mal von Bund, Ländern und Kommunen organisiert wird und immer am zweiten Donnerstag im September stattfindet. Ziel dieses Tages ist es, technische Abläufe und insbesondere Warnmittel auf ihre Funktion zu prüfen. Gleichzeitig sollen Bürgerinnen und Bürger sensibilisiert werden.
Ab 11 Uhr werden deshalb Cell Broadcast, Rundfunksender und Warn-Apps wie NINA und KatWarn mit einer Probewarnung angesteuert. Zeitgleich sollen die im Landkreis Gotha zur Bevölkerungswarnung ausgestatteten Sirenen ausgelöst werden. Gegen 11.45 Uhr soll die Entwarnung erfolgen.

Derzeit stehen im Landkreis Gotha 89 Sirenen zur Verfügung, wovon 42 Sirenen der neuen Technologie zur digitalen Alarmierung entsprechen. In den Orten Hörselgau und Teutleben ist eine Umrüstung auf diesen Standard derzeit in Vorbereitung. Die digitale Alarmierung von Sirenen zur Warnung und Entwarnung der Bevölkerung ist seit dem vergangenen Jahr über die Zentrale Leitstelle des Landkreises möglich. Außerdem können – ebenfalls durch die Leitstelle – vordefinierte Sprachdurchsagen auf 11 Sirenen angesteuert werden. Dadurch ist es möglich, auch genauere Handlungsempfehlungen, wie zum Beispiel die Aufforderung, Fenster und Türen geschlossen zu halten, an die Bevölkerung zu übermitteln.

Selbsthilfe als wichtige Vorsorgemaßnahme

Eine zentrale Frage mit Blick auf den Bevölkerungsschutz ist auch, wie sich Bürgerinnen und Bürger im Fall von Krisensituationen und Schadenereignissen selbst helfen können. Denn nicht immer können Rettungskräfte dann überall und sofort zur Stelle sein. Auf der Website des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (www.bbk.bund.de) sind weitreichende Information hierfür abrufbar. Das Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst des Landkreises Gotha beantwortet darüberhinausgehende Fragen von Bürgerinnen und Bürgern gerne. Senden Sie hierzu eine E-Mail an bkrd@kreis-gth.de oder besuchen Sie die Kreisverwaltung online unter www.landkreis-gotha.de.

Anzeige

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Mit der Nutzung dieses Formulars erteile ich meine Zustimmung das meine Daten ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.